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Baumaterialien und Techniken

Asphalt entsorgen: Vorschriften, Möglichkeiten und Kosten

Kathrina Haunfelder
Verfasst von Kathrina Haunfelder
Zuletzt aktualisiert: 04. September 2026
Lesedauer: 20 Minuten
© Roman Mykhalchuk / istockphoto.com

Aufgebrochener Asphalt wirkt auf den ersten Blick wie normaler Bauschutt, ist abfallrechtlich aber ein eigener Stoffstrom. Der Unterschied zwischen bitumenhaltigem Ausbauasphalt und teerhaltigem Straßenaufbruch entscheidet über Annahmestelle, Nachweise, Analyse und Kosten. Wenn Sie Einfahrt, Hoffläche, Fahrweg, Garagenzufahrt oder alten Gussasphalt entfernen, sollten Sie vor dem Abtransport klären, was im Detail enthalten ist. Auf diese Weise können Sie eine Ablehnung der Abgabe und damit einhergehende Verzögerungen und Kosten verhindern. 

Alles auf einen Blick:

  • Asphalt darf nicht pauschal als Bauschutt entsorgt werden, da Materialart, Schadstoffbelastung und Fremdstoffe den Entsorgungsweg bestimmen.
  • Vor dem Ausbau sollte die Materialzusammensetzung geklärt werden, insbesondere bei älteren Belägen mit möglichem Teergehalt.
  • Teerfreier Asphalt kann häufig recycelt und als Recyclingbaustoff wiederverwendet werden.
  • Teerhaltiger oder stark PAK-belasteter Asphalt muss getrennt erfasst, untersucht und fachgerecht entsorgt werden.
  • Für teerfreien Asphalt fallen meist 50 bis 100 Euro pro Tonne an. Bei teerhaltigem oder belastetem Material können die Kosten bis zu 280 Euro pro Tonne oder mehr betragen.
  • Zusätzlich können Kosten für Analyse, Annahme, Transport, Containerstellung und eine erforderliche Sonderbehandlung anfallen.

Was ist bei der Entsorgung von Asphalt zu beachten?

Wenn Sie Asphalt entsorgen, müssen Sie das Material sortenrein trennen und vorab klären, ob es teerfrei oder schadstoffbelastet ist. Davon hängt ab, ob der Asphalt recycelt werden kann oder über einen speziellen Entsorgungsweg beseitigt werden muss. Asphalt sollte nicht gemeinsam mit Beton, Erdaushub, Holz, Dämmstoffen, Dachbahnen oder Metall in einem Container entsorgt werden. Die Gesteinskörnung im Asphalt macht zwar den Großteil des Materials aus, aber bereits geringe Fremdstoffanteile können die Annahme erschweren und die Entsorgung verteuern. Material aus Einfahrten, Hofflächen, Parkplätzen, Gehwegen oder dem Straßenbau kann je nach Alter, Herkunft und Schichtaufbau unterschiedlich einzustufen sein. Werden verschiedene Baustoffe miteinander vermischt, erschwert das die Annahme und kann die Kosten der Asphaltentsorgung deutlich erhöhen. Daher spielt auch die richtige Lagerung auf der Baustelle eine wichtige Rolle. Ausgebauter Asphalt sollte möglichst trocken, getrennt von anderen Baustoffen und gut zugänglich gelagert werden. Eine Vermischung mit anderen Baustoffen kann die Annahme erschweren und zu höheren Entsorgungskosten führen.

TIPP
Manche Entsorgungsanlagen und Wertstoffhöfe nehmen ausschließlich sauberen und sortenreinen Asphalt an. Bei älteren oder schadstoffverdächtigen Belägen kann dagegen zunächst eine Laboranalyse erforderlich sein. Private Bauherren können kleinere Mengen oft direkt auf dem Wertstoffhof anliefern, während gewerbliche Mengen oder teerhaltiger Asphalt spezielle Entsorgungswege erfordern. Informieren Sie sich am besten direkt bei der örtlichen Annahmestelle oder dem Containerdienst, um die genauen Bedingungen in Erfahrung zu bringen.

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Wann gilt Asphalt als gefährlicher Abfall?

Eine Einstufung als gefährlich erfolgt, wenn das Material aufgrund seiner Inhaltsstoffe eine relevante Schadstoffbelastung aufweist. Eine zentrale Rolle spielen dabei polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die insbesondere in teerhaltigen Bindemitteln in alten Asphaltbelägen vorkommen. Allerdings gilt nicht jeder ältere Belag automatisch als gefährlicher Abfall, da die Einstufung von der tatsächlichen Zusammensetzung abhängt.

Warum sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) im Asphalt problematisch?

Die Stoffgruppe kann langfristig Mensch und Umwelt belasten, da ihre Verbindungen nur sehr langsam abgebaut werden. Einige PAK gelten als krebserregend und können sich an Staub- und Bodenpartikel binden. Beim Aufbrechen, Fräsen oder Verladen teerhaltiger Beläge können belastete Staubpartikel freigesetzt und eingeatmet werden. Deshalb sind bei der Bearbeitung entsprechender Materialien geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich.

WICHTIG:
Eine PAK-Analyse klärt, ob und in welcher Konzentration teertypische Schadstoffe im Asphalt vorliegen. Muss das Material für einen konkreten Entsorgungsweg umfassend charakterisiert werden, kann eine Deklarationsanalyse erforderlich sein, die je nach Vorgaben weitere Parameter wie Asbest einschließt. Welche Untersuchung benötigt wird, hängt von der Materialzusammensetzung und den Anforderungen der Annahmestelle ab. Ein qualifizierter Schnelltest kann erste Hinweise auf eine Belastung geben, ersetzt die Laboranalyse jedoch nicht.

Wie unterscheidet sich teerfreier Asphalt von teerhaltigem Asphalt?

Teerfreier und teerhaltiger Asphalt unterscheiden sich vor allem durch das verwendete Bindemittel und die damit verbundene Schadstoffbelastung. Während heutiger Asphalt mit Bitumen hergestellt wird, wurde bei älteren Belägen teilweise Teer beziehungsweise teerhaltiges Bindemittel eingesetzt. [1] Für eine eindeutige Bestimmung kann daher eine fachgerechte Probenahme mit anschließender Laboranalyse erforderlich sein.

Teerfreier und teerhaltiger Asphalt im Vergleich

Vergleichsmerkmalteerfreier Asphaltteerhaltiger Asphalt
Rohstoffbasis des BindemittelsBitumen wird aus Erdöl gewonnenTeer stammt insbesondere aus der Verarbeitung von Kohle
VerwendungBitumen ist das übliche Bindemittel für Asphalt im Straßen- und Wegebau (seit 1984 Standard)teerhaltige Bindemittel werden im heutigen Straßenbau nicht mehr regulär eingesetzt (Teer seit 1984 in Deutschland verboten) kann in älteren Straßen-, Wege- und Hofflächen sowie in tiefer liegenden Altschichten vorkommen
Entsorgungskosten40 bis 80 Euro pro Tonne 120 bis 280 Euro pro Tonne (je nach Belastung und Deponieklasse)
Schadstoffbelastungin der Regel keine für Teer typische hohe PAK-Belastunghohe Konzentrationen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten
Analyse- und NachweispflichtLaboranalyse empfohlen bei Verdacht auf Belastung Pflicht zur Einstufung Schnelltest vor Ort (PAK-Spray/Weißlack): keine oder nur schwache FarbreaktionLaboranalyse auf PAK zwingend erforderlich elektronischer Entsorgungsnachweis (eANV), Begleitschein und Registerpflicht Schnelltest vor Ort (PAK-Spray/Weißlack): Gelb- bis Rot- / Violett-Färbung innerhalb weniger Sekunden bis Minuten
Trennung auf der Baustellemöglichst sortenrein und getrennt von anderen Baustoffen sammelngetrennt von unbelastetem bzw. teerfreiem Asphalt und anderen Baustoffen erfassen
Verwertung und Entsorgungkann bei geeigneter Beschaffenheit in der Regel stofflich verwertet werdenje nach Belastung und Einstufung ist eine spezielle Behandlung oder Entsorgung erforderlich ein Wiedereinbau teer-/pechhaltigen Straßenaufbruchs ist nach den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung stark eingeschränkt

Welche Vorschriften gelten für die Entsorgung von Asphalt?

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt den grundsätzlichen Umgang mit Abfällen und gilt damit auch für Ausbauasphalt. Abfälle sollen möglichst verwertet und nur dann beseitigt werden, wenn eine Verwertung nicht möglich ist. Gefährliche Abfälle dürfen grundsätzlich nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Teer-/PAK-haltiger Asphalt sollte daher getrennt von teerfreiem Asphalt und anderen Baustoffen gesammelt werden.

Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt unter anderem die Untersuchung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe. Für Ausbauasphalt gelten dabei je nach Material und Verwertungsweg unterschiedliche Anforderungen. Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch kann aufgrund seiner PAK-Belastung nur stark eingeschränkt wiederverwendet werden.

Nachweisverordnung (NachwV)

Für als gefährlich eingestuften Asphalt gelten besondere Nachweispflichten. Nachweispflichtige Erzeuger, Beförderer und Entsorger müssen die Entsorgung grundsätzlich elektronisch dokumentieren. Für private Haushalte gilt die Nachweisverordnung nicht unmittelbar.

Kleinmengenregelung bei gefährlichem Abfall

Fallen bei einem Abfallerzeuger höchstens zwei Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr an, gilt eine vereinfachte Nachweisführung. Die Grundlage dafür bildet § 2 Abs. 2 der Nachweisverordnung (NachwV). Die Entsorgung muss weiterhin über Übernahmescheine dokumentiert und im Register festgehalten werden. Der Übernahmeschein bestätigt die Übergabe des gefährlichen Abfalls und gibt an, welche Abfallart in welcher Menge übergeben wurde.

Sammelentsorgungsnachweis

Bei gefährlichen Abfällen kann ein Entsorgungsbetrieb die Nachweisführung über einen Sammelentsorgungsnachweis übernehmen. § 9 Abs. 1 Nr. 4 derNachweisverordnung (NachwV) erlaubt dieses Verfahren, wenn beim einzelnen Abfallerzeuger an einem Standort höchstens 20 Tonnen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr anfallen. Die Übergabe des Abfalls wird nach § 12 NachwV mit einem Übernahmeschein dokumentiert. Die genannten bundesrechtlichen Vorschriften gelten in ganz Deutschland. Unterschiede kann es jedoch bei regionalen Vorgaben, Gebühren und den Annahmebedingungen einzelner Entsorgungsanlagen geben. So können beispielsweise Containerkosten, erforderliche Unterlagen oder kommunale Gebühren je nach Bundesland, Stadt und Entsorgungsbetrieb unterschiedlich ausfallen.



Welche Abfallschlüsselnummer (AVV) gelten für Asphalt?

AVV-AbfallschlüsselBedeutung Grenzwerte
AVV 17 03 02teerfreier Asphalt beziehungsweise bitumenhaltiger Asphalt PAK: bis zu 25 Milligramm pro Kilogramm 
AVV 17 03 01*   kohlenteerhaltiger Asphalt   PAK: ab 1.000 Milligramm pro Kilogramm Benzo[a]pyren (BaP): ab 50 Milligramm pro Kilogramm
WAS BEDEUTET DER STERN BEIM ABFALLSCHLÜSSEL?
Der Stern hinter einem Abfallschlüssel bedeutet, dass der Abfall als gefährlicher Abfall eingestuft wird. Für seine Entsorgung gelten deshalb besondere Anforderungen, etwa an Nachweisführung, Transport und Entsorgungswege. Ob ein Abfall tatsächlich unter den gefährlichen Schlüssel fällt, hängt von seinen enthaltenen Schadstoffen und deren Konzentration ab.

Wann ist eine Analyse auf PAK oder Teer notwendig?

  • Herkunft oder Zusammensetzung unklar: Fehlen Informationen zum Alter, Schichtaufbau oder verwendeten Bindemittel und lässt sich eine Teerbelastung deshalb nicht ausschließen, sollte das Material vor dem Ausbau beziehungsweise der Entsorgung untersucht werden.
  • mehrere oder unbekannte Asphaltschichten: Wurde eine Fläche mehrfach saniert oder überbaut, können belastete und unbelastete Schichten übereinanderliegen. Eine Untersuchung hilft dabei, die einzelnen Bereiche vor dem Ausbau richtig zuzuordnen.
  • Vorgabe der Entsorgungsanlage: Verlangt die vorgesehene Annahmestelle eine Deklarationsanalyse als Voraussetzung für die Annahme, muss das Material entsprechend untersucht werden.
  • Ablagerung auf einer Deponie: Soll der Asphalt deponiert werden, ist grundsätzlich eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls erforderlich. Dazu gehören in der Regel auch Untersuchungen der relevanten Parameter, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift oder bereits alle notwendigen Informationen zur Zusammensetzung vorliegen.
  • Hinweise auf teerhaltiges Material: Ein auffälliger Geruch oder ungewöhnliche Bruchflächen können ein Hinweis auf teer-/pechhaltige Bestandteile sein. Eine sichere Einstufung ist anhand von Aussehen oder Geruch jedoch nicht möglich.

Wenn Sie größere Sanierungsarbeiten auf Ihrem Grundstück planen und dafür Asphalt ausbauen und entsorgen müssen, sollten Sie die Materialzusammensetzung prüfen lassen. Dafür empfiehlt sich eine fachgerechte Probenahme an mehreren Stellen beziehungsweise aus den relevanten Asphaltschichten, damit das Material zuverlässig eingestuft werden kann.

Wo kann man Asphalt entsorgen?

Der Entsorgungsweg für Asphalt hängt davon ab, ob der Asphaltaufbruch teer- beziehungsweise PAK-haltig ist. Nicht teerhaltiger Asphalt wird häufig von Asphaltmischwerken, Bauschuttrecyclinganlagen oder anderen zugelassenen Annahmestellen angenommen und möglichst als Asphaltgranulat verwertet. Teerhaltiges Material muss über dafür zugelassene Entsorgungsanlagen abgegeben werden.

Annahmestellen für nicht gefährlichen Ausbauasphalt (AVV 17 03 02)

  • Asphaltmischwerke eignen sich vor allem für größere, sortenreine Mengen und bereiten den Ausbauasphalt für die Herstellung neuer Asphaltmischungen auf.
  • Baustoff-Recyclinganlagen verwerten Asphaltaufbruch weiter und führen ihn je nach Qualität und Zusammensetzung einem geeigneten Recyclingweg zu. 
  • Wertstoffhöfe akzeptieren teilweise kleinere Mengen aus Privathaushalten, wobei Mengenbegrenzungen und Gebühren je nach Kommune variieren.
  • Containerdienste stellen geeignete Behälter bereit und bringen den Asphalt zu einer Recycling- oder Entsorgungsanlage.

Annahmestellen für kohlenteerhaltige Bitumengemische (AVV 17 03 01*)

  • Zugelassene Deponien dürfen das Material annehmen, wenn es den jeweiligen Annahmekriterien und den Vorgaben der Deponie entspricht.
  • Zugelassene Zwischenlager bündeln das Material und veranlassen den Weitertransport zu einer geeigneten Behandlungs- oder Entsorgungsanlage.
  • Spezialisierte Behandlungsanlagen behandeln den belasteten Asphalt abhängig von seiner Zusammensetzung mit einem zugelassenen Verfahren.
  • Zugelassene Container- und Entsorgungsdienste organisieren Abholung und Transport und kümmern sich bei Bedarf auch um die erforderliche Nachweisführung.

Kann Asphalt recycelt oder wiederverwertet werden?

Asphalt lässt sich effizient und hochwertig wiederverwenden und spielt damit eine wichtige Rolle in der Kreislaufwirtschaft. Moderne Asphaltmischwerke erreichen laut Deutschem Asphaltverband (DAV) e. V. bereits Recyclingquoten von mehr als 80 Prozent. [2] Für das Recycling wird alter Asphalt entweder in größeren Stücken ausgebaut oder mit einer Asphaltfräse schichtweise abgetragen. Anschließend gelangt das Material zu einer geeigneten Sammel- oder Aufbereitungsstelle, wo es für die erneute Verwendung aufbereitet wird. Besonders sortenfreier sowie teerfreier Asphalt eignet sich für die Aufbereitung und kann als Recyclingmaterial wieder in neue Asphaltmischungen einfließen. Dadurch lassen sich Primärrohstoffe einsparen und der Bedarf an neuem Material reduzieren. 

Wie wird teerhaltiger Asphalt entsorgt?

Teerhaltiger Asphalt wird je nach Schadstoffbelastung entweder unter geeigneten Bedingungen im Straßenkörper belassen oder einer speziellen Behandlung beziehungsweise Beseitigung zugeführt. Ist ein Verbleib im Straßenkörper technisch möglich, können belastete Schichten beispielsweise durch eine geeignete Überbauung gesichert werden. Muss das Material ausgebaut werden, kommen insbesondere eine thermische Behandlung oder die Ablagerung auf einer dafür zugelassenen Deponie infrage. Welche Variante zulässig ist, hängt unter anderem von der Einstufung des Materials und den Annahmebedingungen der jeweiligen Anlage ab.

teerhaltiger Asphalt: Welche Möglichkeiten zur Verwertung und Entsorgung gibt es?

  • thermische Behandlung: Teer- und PAK-haltige Bestandteile werden in geeigneten Anlagen thermisch behandelt. Die dabei entstehenden Stoffe werden kontrolliert erfasst. Eine solche thermische Verwertung wird als möglicher Weg für teer- beziehungsweise pechhaltige Ausbaumaterialien diskutiert.
  • Deponierung: Ist eine Verwertung nicht möglich oder nicht zulässig, kann das Material auf einer geeigneten Deponie beseitigt werden. Entscheidend sind dabei die Einstufung des Abfalls und die jeweiligen Annahmebedingungen der Deponie. Für gefährliche Abfälle gelten besondere Anforderungen an die Entsorgung.

Darf Asphalt im Bauschuttcontainer entsorgt werden?

Asphalt gehört grundsätzlich nicht in einen reinen Bauschuttcontainer, da er die sortenreine Verwertung von mineralischen Bauabfällen beeinträchtigen kann. Auch kleinere Mengen können problematisch sein, wenn sie eine ansonsten saubere Bauschuttcharge verunreinigen. Ein Container mit Asphalt, Beton, Erde, Holz oder Dämmstoffen kann deshalb zurückgewiesen, nachsortiert oder als teurerer Mischabfall abgerechnet werden. Auch im gemischten Bauabfall sollte Asphalt nicht ungeprüft entsorgt werden, da Verunreinigungen den Entsorgungsweg verändern und die Kosten für Baumischabfall entsorgen erhöhen können.

Welche Container eignen sich für Asphalt?

  • Absetzcontainer 
  • Abrollcontainer
  • Direkttransport 

Für die Asphaltentsorgung kommen vor allem Absetzcontainer und Abrollcontainer infrage. Welche Variante geeignet ist, hängt von der Materialmenge, den Platzverhältnissen und der zulässigen Nutzlast ab. Mit rund 1,8 Tonnen pro Kubikmeter ist Asphalt sehr schwer. Deshalb müssen Container und Transportfahrzeug für mineralische Schwerlasten ausgelegt sein. Die zulässige Nutzlast darf keinesfalls überschritten werden. Bei größeren Mengen bietet sich auch der Direkttransport per Lkw an. Dabei wird der ausgebaute Asphalt direkt zur Aufbereitungs- oder Entsorgungsanlage gebracht, ohne ihn zunächst in einem Container zwischenzulagern.

WICHTIG:
Der Stellplatz muss das Gewicht des Containers und des Inhalts sicher tragen können. Auch die Zufahrt muss für das Transportfahrzeug geeignet sein. Steht der Container auf öffentlichem Grund, ist in der Regel eine entsprechende Genehmigung erforderlich.

Absetzmulde, Abrollcontainer und Direkttransport im Vergleich

VarianteVorteilezu beachten
Absetzcontainerplatzsparend, für kleinere Mengen geeignetzulässige Nutzlast beachten
Abrollcontainergrößeres Fassungsvermögen, für größere Mengen geeignetmehr Platz zum Aufstellen und Rangieren erforderlich
Direkttransport per Lkwkeine Zwischenlagerung, für größere Mengen geeignetabgestimmte Logistik und geeignete Anlage erforderlich

Welche Fehler sollte ich bei der Asphaltentsorgung vermeiden? 

  • Vermischung mit anderen Baustoffen: Asphalt sollte möglichst sortenrein erfasst werden. Eine Vermischung mit Beton, Erde, Schotter, Holz, Dämmstoffen, Dachbahnen oder Metall kann die weitere Verwertung erschweren und den Entsorgungsweg verändern. Eine getrennte Erfassung unterstützt eine hochwertige Verwertung der mineralischen Bestandteile.
  • fehlende Analyse bei unbekanntem Altbelag: Bei älteren Belägen lässt sich anhand von Farbe, Geruch oder Baujahr nicht zuverlässig feststellen, ob teerhaltiges Material vorliegt. Bei einem entsprechenden Verdacht sollte die Zusammensetzung vor dem Ausbau beziehungsweise der Entsorgung fachgerecht geklärt werden.
  • unklare Abfalleinstufung: Die richtige Abfallschlüsselnummer nach dem Europäischen Abfallverzeichnis sollte vor der Entsorgung geklärt werden. Bei schadstoffbelastetem Material können zusätzliche Anforderungen an Sammlung, Transport und Entsorgung gelten.
  • falsch geplante Logistik: Ein zu schwer beladener Container kann die zulässige Nutzlast überschreiten und darf dann nicht wie geplant transportiert werden. Auch eine schwierige Zufahrt oder ein ungeeigneter Stellplatz kann den Abtransport erschweren.
  • ungeeignete Lagerung: Ausbauasphalt sollte getrennt von anderen Abfällen und möglichst so gelagert werden, dass keine unnötige Belastung von Boden und Umgebung entsteht. Bei schadstoffbelastetem Material sind die Vorgaben des Entsorgers und die örtlichen Anforderungen an die Lagerung zu beachten.


Was kostet es, Asphalt zu entsorgen?

KostenpositionRichtwert 2026Wofür fallen die Kosten an?
nicht gefährlicher Ausbauasphalt (AVV 17 03 02)50 bis 100 Euro pro TonneAnnahme des Materials Aufbereitung und Verwertung
kohlenteerhaltiger Asphalt (AVV 17 03 01*) 75 bis 280 Euro pro TonneAnnahme als gefährlicher Abfall zugelassener Entsorgungsweg teurer je höher PAK-Belastung (> 1.000 mg/kg) deutlich teurer
teerhaltiger Gussasphalt und Sonderfällebis etwa 235 Euro pro Tonne besondere Materialzusammensetzung aufwendigere Entsorgung
PAK-Analyse 60 bis 125 Euro pro ProbeBestimmung des PAK-Gehalt Einstufung des Asphalts
Deklarationsanalytikbis etwa 750 Euro pro UntersuchungUntersuchung mehrerer Schadstoffparameter Deklaration für Entsorgung oder Deponie
Übernahme- oder Begleitschein 10 bis 30 Euro pro ScheinDokumentation der Abfallübergabe Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen
Annahmeerklärung/Entsorgungsnachweisbis etwa 350 bis 400 Euro je NachweisEinrichtung des Entsorgungswegs Prüfung und Dokumentation
Containerstellung und Transport 150 bis 400 Euro je Container/TransportzyklusBereitstellung des Containers Anfahrt und Abholung- Transport zur Anlage
zusätzliche Standzeit2 bis 6 Euro pro Taglängere Containerstandzeit nach Ablauf der Freistandzeit
Stellgenehmigung auf öffentlichem Grund 80 bis 200 Euro pro Woche je nach Region  Nutzung von Straße, Gehweg oder Parkplatz
Halteverbotszonenach örtlicher Regelung und Anbieterbehördliche Anordnung Beschilderung und Aufstellung  

Die Gesamtkosten der Asphaltentsorgung können je nach Anbieter und Entsorgungsweg deutlich variieren. Achten Sie beim Angebotsvergleich daher darauf, ob Analyse, Transport, Containerstellung, Standzeit, Wiegekosten, Nachweise und Annahmegebühren bereits im Preis enthalten sind oder zusätzlich berechnet werden.

Preisbeispiel 1: Garagenzufahrt sanieren, 5 Tonnen Asphalt entsorgen

KostenpositionMengePreis
nicht gefährlicher Ausbauasphalt (AVV 17 03 02)5 Tonnen à 50 Euro250 Euro
PAK-Analyse1 Probe100 Euro
Containerstellung und Transport1 Container/Transportzyklus300 Euro
Stellgenehmigung und Halteverbot nicht erforderlich, da Privatgrund0 Euro
Entsorgungsnachweis/Begleitscheinbei nicht gefährlichem Asphalt im Regelfall nicht erforderlich0 Euro
Gesamtkosten 650 Euro

Preisbeispiel 2: Entsorgung von 20 Tonnen teerhaltigem Asphalt

KostenpositionMengePreis
kohlenteerhaltiger Asphalt (AVV 17 03 01*)5 Tonnen à 130 Euro650 Euro
umfangreiche Deklarationsanalytik1 Untersuchung750 Euro
Annahmeerklärung/Entsorgungsnachweis1 Nachweis365 Euro
Übernahme-/Begleitschein1 Stück20 Euro
Containerstellung und Transport1 Transportzyklus300 Euro
Stellgenehmigung auf öffentlichem Grund1 Genehmigung50 Euro
Halteverbotszonepauschaler Beispielwert100 Euro
Gesamtkosten 2.235 Euro

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten der Asphaltentsorgung?

  • Materialart
  • Menge
  • Analysebedarf
  • Fremdstoffe
  • Transportentfernung
  • Containerart
  • Standzeit
  • Baustellenzugang
  • Nachweise und Dokumentation
  • Annahmebedingungen der Anlage
  • regionale Unterschiede
  • Stellgenehmigung und Halteverbotszone
  • CO₂- und Energiezuschläge

Materialart

Teerfreier Asphalt ist in der Regel günstiger zu entsorgen als schadstoffverdächtiger oder teerhaltiger Asphalt, weil der Entsorgungsweg einfacher geplant werden kann.

Menge

Je mehr Asphalt anfällt, desto stärker wirken sich Preis pro Tonne, Transportgewicht und mögliche Mindestpreise der Annahmestelle auf die Gesamtkosten aus.

Analysebedarf

Ist die Zusammensetzung des Asphalts unklar, kann eine Laboranalyse auf PAK oder andere Schadstoffe erforderlich sein. Die Kosten dafür kommen zusätzlich zur eigentlichen Entsorgung hinzu.

Fremdstoffe

Erde, Beton, Schotter, Holz, Dachpappe, Dämmstoffe oder Metallreste können die Annahme erschweren. Im ungünstigen Fall wird das Material als Mischabfall berechnet oder muss nachsortiert werden.

Transportentfernung

Je weiter die Baustelle von der passenden Entsorgungsanlage entfernt ist, desto höher fallen Transport- und Fahrtkosten aus.

Containerart

Absetzmulde, Abrollcontainer oder Direkttransport verursachen unterschiedliche Kosten. Die passende Lösung hängt von Menge, Gewicht, Zufahrt und Stellfläche ab.

Standzeit

Wird ein Container länger benötigt als vereinbart, können zusätzliche Gebühren entstehen. Das betrifft besonders Baustellen, bei denen der Ausbau länger dauert als geplant.

Baustellenzugang

Enge Einfahrten, fehlende Rangierfläche oder ein schwer erreichbarer Stellplatz können den Aufwand erhöhen und Zusatzkosten verursachen.

Nachweise und Dokumentation

Bei bestimmten Asphaltarten können Übernahmescheine, Begleitscheine oder weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese Positionen sollten im Angebot gesondert geprüft werden.

Annahmebedingungen der Anlage

Jede Entsorgungsanlage kann eigene Vorgaben zu Materialqualität, Fremdstoffen, Analysewerten und Anlieferung haben. Werden diese nicht erfüllt, drohen Rückweisung oder Nachberechnung.

regionale Unterschiede

Je nach Region unterscheiden sich Annahmegebühren, Transportwege und verfügbare Entsorgungsanlagen. Dadurch können die Gesamtkosten deutlich schwanken.

Stellgenehmigung und Halteverbotszone

Steht der Container auf öffentlichem Grund, können Gebühren für Genehmigung und Halteverbotszone anfallen. Auf Privatgrund entfallen diese Kosten meist.

CO₂- und Energiezuschläge

Entsorger können zusätzliche CO₂-, Kraftstoff- oder Energiezuschläge berechnen. Deren Höhe hängt vom Anbieter und der Transportstrecke ab.

Warum ist teerhaltiger Asphalt deutlich teurer in der Entsorgung?

Teerhaltiger Asphalt verursacht höhere Entsorgungskosten, weil die enthaltenen PAK eine besondere Einstufung und einen aufwendigeren Entsorgungsweg erfordern. Anders als teerfreier Ausbauasphalt kann er meist nicht direkt wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Zusätzliche Kosten entstehen insbesondere durch Analyse, Nachweise, Transport, Dokumentation und die begrenzte Zahl geeigneter Annahmestellen. Längere Transportwege und besondere Annahmebedingungen können den Preis zusätzlich erhöhen.

Wann lohnt sich ein Containerdienst für Asphalt?

Ein Containerdienst lohnt sich vor allem bei größeren Mengen, laufendem Materialanfall oder schwer zugänglichen Baustellen. Da Asphalt ein hohes Eigengewicht hat, können bereits kleine Mengen ein erhebliches Transportgewicht erreichen. Der Dienstleister stellt einen geeigneten Container bereit und übernimmt je nach Angebot auch Abholung, Wiegen und die Abstimmung mit der Annahmestelle. Bei teerhaltigem oder schadstoffverdächtigem Material kann ein Fachbetrieb zudem bei der erforderlichen Einstufung und Dokumentation unterstützen. Bei kleinen Mengen und nachweislich teerfreiem Material kann sich dagegen die direkte Anlieferung bei einer geeigneten Annahmestelle lohnen, sofern diese Eigenanlieferungen akzeptiert.

Diese 5 Dinge sollten Sie beachten

  1. Trennen Sie den Asphalt direkt auf der Baustelle von anderen Materialien, da Erde, Beton, Holz, Dämmstoffe oder Metall die Verwertung erschweren und die Entsorgung verteuern können.
  2. Bewahren Sie alle Unterlagen zur Entsorgung sorgfältig auf, darunter Laborberichte, Wiegescheine, Übernahmescheine, Rechnungen und Angaben zur Annahmestelle.
  3. Prüfen Sie vorab, ob Sie tatsächlich einen Container benötigen, denn bei kleinen Mengen und nachweislich teerfreiem Asphalt kann die direkte Anlieferung an eine geeignete Annahmestelle günstiger sein.
  4. Klären Sie die Annahmebedingungen vor der Anlieferung, damit es nicht zu Rückfragen, einer Zurückweisung des Materials oder zusätzlichen Kosten kommt.
  5. Lassen Sie den ausgebauten Asphalt möglichst zeitnah abtransportieren, damit er sich nicht mit Erde, Laub oder anderen Baustoffen vermischt und dadurch die spätere Annahme erschwert wird.


Fazit

Bei der Asphaltentsorgung ist zunächst entscheidend, ob es sich um teerfreien oder teerhaltigen Asphalt handelt. Teerfreier Ausbauasphalt lässt sich bei sauberer Trennung und korrekter Einstufung häufig gut recyceln und wiederverwerten. Teerhaltiges Material erfordert dagegen einen aufwendigeren Entsorgungsweg und kann aufgrund der PAK-Belastung deutlich höhere Kosten verursachen. Ein gewöhnlicher Bauschuttcontainer ist für Asphalt in der Regel nicht geeignet, da Vermischungen mit anderen Bauabfällen die Verwertung erschweren können. Wer Materialeinstufung, Container, Transportweg und Annahmebedingungen frühzeitig klärt, vermeidet unnötige Verzögerungen und Mehrkosten. Eine saubere Trennung und gut geplante Entsorgung tragen dazu bei, dass Asphalt möglichst hochwertig recycelt oder bei belastetem Material fachgerecht entsorgt werden kann.

Asphalt entsorgen: Häufig gestellte Fragen

Kann Gussasphalt aus Innenräumen anders bewertet werden als Straßenasphalt?

Gussasphalt aus Innenräumen kann andere Begleitstoffe enthalten als klassischer Straßenaufbruch. Dazu zählen alte Trennlagen, Klebereste, Dämmstoffe, Matten oder Estrichanhaftungen. Diese Bestandteile können die Annahmebedingungen verändern, selbst wenn der Asphalt selbst verwertbar wäre. Deshalb sollte Gussasphalt vor dem Ausbau gesondert beschrieben und nicht automatisch mit Straßenaufbruch gleichgesetzt werden.

Was passiert, wenn Asphalt versehentlich mit Erde oder Beton vermischt wurde? 

Eine Vermischung kann dazu führen, dass die Charge nicht mehr als sortenreiner Asphalt angenommen wird. Die Anlage kann eine Nachsortierung verlangen, den Container zurückweisen oder eine teurere Abfallart abrechnen. Besonders kritisch wird es, wenn teerhaltiger Asphalt unbelastete mineralische Abfälle als potenziell belastet erscheinen lässt. In solchen Fällen sollten Sie den Entsorger sofort informieren, statt weiteres Material nachzuladen.

Warum sollte Asphalt nach Schichten getrennt ausgebaut werden?

Unterschiedliche Schichten können unterschiedliche Bindemittel und Belastungen enthalten. Eine neuere Deckschicht kann unbelastet sein, während darunter ältere teerhaltige Lagen liegen. Wenn beide Schichten zusammen in einem Haufwerk landen, richtet sich die Entsorgung oft nach der kritischeren Einstufung. Getrennter Ausbau kann deshalb die Verwertung verbessern und unnötige Mehrkosten vermeiden.

Reicht ein Schnelltest auf der Baustelle für die Entsorgung aus?

Ein Schnelltest kann einen ersten Verdacht stützen, ersetzt aber keine fachgerechte Laboranalyse. Annahmestellen verlangen bei unklarer Herkunft meist belastbare Analysewerte und eine nachvollziehbare Probenahme. Besonders bei gefährlichem Abfall zählt die dokumentierte Einstufung, nicht nur ein vorläufiger Baustelleneindruck. Schnelltests eignen sich daher eher als Orientierung für die weitere Planung.

Quellen

[1] Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall. „Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch“. LAGA-Online.de, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, 21. Mai 2024, www.laga-online.de/documents/grundsaetze-zum-umgang-mit-teerhaltigem-strassenaufbruch-21-05-2024-neu_1724229247.pdf. Zugegriffen 20. August 2026.

[2] Deutscher Asphaltverband e.V. „Infrastruktur ist Zukunft – wenn man sie richtig denkt“. Asphalt.de, Deutscher Asphaltverband e.V., 2026, asphalt.de/wa_news/infrastruktur-ist-zukunft-wenn-man-sie-richtig-denkt/. Zugegriffen 20. August 2026.

Über unsere*n Autor*in
Kathrina Haunfelder
Kathrina Haunfelder arbeitet als Redakteurin für Bauunternehmen.org und macht komplexe Bauprojekte und technische Abläufe verständlich. Ihr Studium in Technikjournalismus und Technik-PR legte dafür das Fundament, mit Einblicken in ingenieurwissenschaftliche Grundlagen aus Maschinenbau und den physikalischen Prinzipien im Bauwesen. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin, die ihr sprachliche Präzision und Ausdruckssicherheit verlieh. Nach ersten redaktionellen Erfahrungen als Werkstudentin entwickelte sie ihre Expertise kontinuierlich weiter. Heute verfügt sie über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung, recherchiert gründlich und führt regelmäßig Gespräche mit Branchenexperten und Verbänden. Ihre Artikel verbinden technisches Wissen mit praxisnahen Einblicken und sind relevant für Bauunternehmer, Fachkräfte und Endkunden.