Aufgebrochener Asphalt wirkt auf den ersten Blick wie normaler Bauschutt, ist abfallrechtlich aber ein eigener Stoffstrom. Der Unterschied zwischen bitumenhaltigem Ausbauasphalt und teerhaltigem Straßenaufbruch entscheidet über Annahmestelle, Nachweise, Analyse und Kosten. Wenn Sie Einfahrt, Hoffläche, Fahrweg, Garagenzufahrt oder alten Gussasphalt entfernen, sollten Sie vor dem Abtransport klären, was im Detail enthalten ist. Auf diese Weise können Sie eine Ablehnung der Abgabe und damit einhergehende Verzögerungen und Kosten verhindern.
- Was ist bei der Entsorgung von Asphalt zu beachten?
- Wann gilt Asphalt als gefährlicher Abfall?
- Wie unterscheidet sich teerfreier Asphalt von teerhaltigem Asphalt?
- Welche Vorschriften gelten für die Entsorgung von Asphalt?
- Welche Abfallschlüsselnummer (AVV) gelten für Asphalt?
- Wann ist eine Analyse auf PAK oder Teer notwendig?
- Wo kann man Asphalt entsorgen?
- Kann Asphalt recycelt oder wiederverwertet werden?
- Wie wird teerhaltiger Asphalt entsorgt?
- Darf Asphalt im Bauschuttcontainer entsorgt werden?
- Welche Container eignen sich für Asphalt?
- Welche Fehler sollte ich bei der Asphaltentsorgung vermeiden?
- Was kostet es, Asphalt zu entsorgen?
- Welche Faktoren beeinflussen die Kosten der Asphaltentsorgung?
- Warum ist teerhaltiger Asphalt deutlich teurer in der Entsorgung?
- Wann lohnt sich ein Containerdienst für Asphalt?
- Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Fazit
- Asphalt entsorgen: Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Alles auf einen Blick:
- Asphalt darf nicht pauschal als Bauschutt entsorgt werden, da Materialart, Schadstoffbelastung und Fremdstoffe den Entsorgungsweg bestimmen.
- Vor dem Ausbau sollte die Materialzusammensetzung geklärt werden, insbesondere bei älteren Belägen mit möglichem Teergehalt.
- Teerfreier Asphalt kann häufig recycelt und als Recyclingbaustoff wiederverwendet werden.
- Teerhaltiger oder stark PAK-belasteter Asphalt muss getrennt erfasst, untersucht und fachgerecht entsorgt werden.
- Für teerfreien Asphalt fallen meist 50 bis 100 Euro pro Tonne an. Bei teerhaltigem oder belastetem Material können die Kosten bis zu 280 Euro pro Tonne oder mehr betragen.
- Zusätzlich können Kosten für Analyse, Annahme, Transport, Containerstellung und eine erforderliche Sonderbehandlung anfallen.
Was ist bei der Entsorgung von Asphalt zu beachten?
Wenn Sie Asphalt entsorgen, müssen Sie das Material sortenrein trennen und vorab klären, ob es teerfrei oder schadstoffbelastet ist. Davon hängt ab, ob der Asphalt recycelt werden kann oder über einen speziellen Entsorgungsweg beseitigt werden muss. Asphalt sollte nicht gemeinsam mit Beton, Erdaushub, Holz, Dämmstoffen, Dachbahnen oder Metall in einem Container entsorgt werden. Die Gesteinskörnung im Asphalt macht zwar den Großteil des Materials aus, aber bereits geringe Fremdstoffanteile können die Annahme erschweren und die Entsorgung verteuern. Material aus Einfahrten, Hofflächen, Parkplätzen, Gehwegen oder dem Straßenbau kann je nach Alter, Herkunft und Schichtaufbau unterschiedlich einzustufen sein. Werden verschiedene Baustoffe miteinander vermischt, erschwert das die Annahme und kann die Kosten der Asphaltentsorgung deutlich erhöhen. Daher spielt auch die richtige Lagerung auf der Baustelle eine wichtige Rolle. Ausgebauter Asphalt sollte möglichst trocken, getrennt von anderen Baustoffen und gut zugänglich gelagert werden. Eine Vermischung mit anderen Baustoffen kann die Annahme erschweren und zu höheren Entsorgungskosten führen.
Wann gilt Asphalt als gefährlicher Abfall?
Eine Einstufung als gefährlich erfolgt, wenn das Material aufgrund seiner Inhaltsstoffe eine relevante Schadstoffbelastung aufweist. Eine zentrale Rolle spielen dabei polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die insbesondere in teerhaltigen Bindemitteln in alten Asphaltbelägen vorkommen. Allerdings gilt nicht jeder ältere Belag automatisch als gefährlicher Abfall, da die Einstufung von der tatsächlichen Zusammensetzung abhängt.
Warum sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) im Asphalt problematisch?
Die Stoffgruppe kann langfristig Mensch und Umwelt belasten, da ihre Verbindungen nur sehr langsam abgebaut werden. Einige PAK gelten als krebserregend und können sich an Staub- und Bodenpartikel binden. Beim Aufbrechen, Fräsen oder Verladen teerhaltiger Beläge können belastete Staubpartikel freigesetzt und eingeatmet werden. Deshalb sind bei der Bearbeitung entsprechender Materialien geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich.
Wie unterscheidet sich teerfreier Asphalt von teerhaltigem Asphalt?
Teerfreier und teerhaltiger Asphalt unterscheiden sich vor allem durch das verwendete Bindemittel und die damit verbundene Schadstoffbelastung. Während heutiger Asphalt mit Bitumen hergestellt wird, wurde bei älteren Belägen teilweise Teer beziehungsweise teerhaltiges Bindemittel eingesetzt. [1] Für eine eindeutige Bestimmung kann daher eine fachgerechte Probenahme mit anschließender Laboranalyse erforderlich sein.
Teerfreier und teerhaltiger Asphalt im Vergleich
| Vergleichsmerkmal | teerfreier Asphalt | teerhaltiger Asphalt |
| Rohstoffbasis des Bindemittels | Bitumen wird aus Erdöl gewonnen | Teer stammt insbesondere aus der Verarbeitung von Kohle |
| Verwendung | Bitumen ist das übliche Bindemittel für Asphalt im Straßen- und Wegebau (seit 1984 Standard) | teerhaltige Bindemittel werden im heutigen Straßenbau nicht mehr regulär eingesetzt (Teer seit 1984 in Deutschland verboten) kann in älteren Straßen-, Wege- und Hofflächen sowie in tiefer liegenden Altschichten vorkommen |
| Entsorgungskosten | 40 bis 80 Euro pro Tonne | 120 bis 280 Euro pro Tonne (je nach Belastung und Deponieklasse) |
| Schadstoffbelastung | in der Regel keine für Teer typische hohe PAK-Belastung | hohe Konzentrationen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten |
| Analyse- und Nachweispflicht | Laboranalyse empfohlen bei Verdacht auf Belastung Pflicht zur Einstufung Schnelltest vor Ort (PAK-Spray/Weißlack): keine oder nur schwache Farbreaktion | Laboranalyse auf PAK zwingend erforderlich elektronischer Entsorgungsnachweis (eANV), Begleitschein und Registerpflicht Schnelltest vor Ort (PAK-Spray/Weißlack): Gelb- bis Rot- / Violett-Färbung innerhalb weniger Sekunden bis Minuten |
| Trennung auf der Baustelle | möglichst sortenrein und getrennt von anderen Baustoffen sammeln | getrennt von unbelastetem bzw. teerfreiem Asphalt und anderen Baustoffen erfassen |
| Verwertung und Entsorgung | kann bei geeigneter Beschaffenheit in der Regel stofflich verwertet werden | je nach Belastung und Einstufung ist eine spezielle Behandlung oder Entsorgung erforderlich ein Wiedereinbau teer-/pechhaltigen Straßenaufbruchs ist nach den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung stark eingeschränkt |
Welche Vorschriften gelten für die Entsorgung von Asphalt?
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
- Nachweisverordnung (NachwV)
- Kleinmengenregelung
- Sammelentsorgungsnachweis
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt den grundsätzlichen Umgang mit Abfällen und gilt damit auch für Ausbauasphalt. Abfälle sollen möglichst verwertet und nur dann beseitigt werden, wenn eine Verwertung nicht möglich ist. Gefährliche Abfälle dürfen grundsätzlich nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Teer-/PAK-haltiger Asphalt sollte daher getrennt von teerfreiem Asphalt und anderen Baustoffen gesammelt werden.
Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Die Ersatzbaustoffverordnung regelt unter anderem die Untersuchung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe. Für Ausbauasphalt gelten dabei je nach Material und Verwertungsweg unterschiedliche Anforderungen. Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch kann aufgrund seiner PAK-Belastung nur stark eingeschränkt wiederverwendet werden.
Nachweisverordnung (NachwV)
Für als gefährlich eingestuften Asphalt gelten besondere Nachweispflichten. Nachweispflichtige Erzeuger, Beförderer und Entsorger müssen die Entsorgung grundsätzlich elektronisch dokumentieren. Für private Haushalte gilt die Nachweisverordnung nicht unmittelbar.
Kleinmengenregelung bei gefährlichem Abfall
Fallen bei einem Abfallerzeuger höchstens zwei Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr an, gilt eine vereinfachte Nachweisführung. Die Grundlage dafür bildet § 2 Abs. 2 der Nachweisverordnung (NachwV). Die Entsorgung muss weiterhin über Übernahmescheine dokumentiert und im Register festgehalten werden. Der Übernahmeschein bestätigt die Übergabe des gefährlichen Abfalls und gibt an, welche Abfallart in welcher Menge übergeben wurde.
Sammelentsorgungsnachweis
Bei gefährlichen Abfällen kann ein Entsorgungsbetrieb die Nachweisführung über einen Sammelentsorgungsnachweis übernehmen. § 9 Abs. 1 Nr. 4 derNachweisverordnung (NachwV) erlaubt dieses Verfahren, wenn beim einzelnen Abfallerzeuger an einem Standort höchstens 20 Tonnen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr anfallen. Die Übergabe des Abfalls wird nach § 12 NachwV mit einem Übernahmeschein dokumentiert. Die genannten bundesrechtlichen Vorschriften gelten in ganz Deutschland. Unterschiede kann es jedoch bei regionalen Vorgaben, Gebühren und den Annahmebedingungen einzelner Entsorgungsanlagen geben. So können beispielsweise Containerkosten, erforderliche Unterlagen oder kommunale Gebühren je nach Bundesland, Stadt und Entsorgungsbetrieb unterschiedlich ausfallen.
Welche Abfallschlüsselnummer (AVV) gelten für Asphalt?
| AVV-Abfallschlüssel | Bedeutung | Grenzwerte |
| AVV 17 03 02 | teerfreier Asphalt beziehungsweise bitumenhaltiger Asphalt | PAK: bis zu 25 Milligramm pro Kilogramm |
| AVV 17 03 01* | kohlenteerhaltiger Asphalt | PAK: ab 1.000 Milligramm pro Kilogramm Benzo[a]pyren (BaP): ab 50 Milligramm pro Kilogramm |
Wann ist eine Analyse auf PAK oder Teer notwendig?
- Herkunft oder Zusammensetzung unklar: Fehlen Informationen zum Alter, Schichtaufbau oder verwendeten Bindemittel und lässt sich eine Teerbelastung deshalb nicht ausschließen, sollte das Material vor dem Ausbau beziehungsweise der Entsorgung untersucht werden.
- mehrere oder unbekannte Asphaltschichten: Wurde eine Fläche mehrfach saniert oder überbaut, können belastete und unbelastete Schichten übereinanderliegen. Eine Untersuchung hilft dabei, die einzelnen Bereiche vor dem Ausbau richtig zuzuordnen.
- Vorgabe der Entsorgungsanlage: Verlangt die vorgesehene Annahmestelle eine Deklarationsanalyse als Voraussetzung für die Annahme, muss das Material entsprechend untersucht werden.
- Ablagerung auf einer Deponie: Soll der Asphalt deponiert werden, ist grundsätzlich eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls erforderlich. Dazu gehören in der Regel auch Untersuchungen der relevanten Parameter, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift oder bereits alle notwendigen Informationen zur Zusammensetzung vorliegen.
- Hinweise auf teerhaltiges Material: Ein auffälliger Geruch oder ungewöhnliche Bruchflächen können ein Hinweis auf teer-/pechhaltige Bestandteile sein. Eine sichere Einstufung ist anhand von Aussehen oder Geruch jedoch nicht möglich.
Wenn Sie größere Sanierungsarbeiten auf Ihrem Grundstück planen und dafür Asphalt ausbauen und entsorgen müssen, sollten Sie die Materialzusammensetzung prüfen lassen. Dafür empfiehlt sich eine fachgerechte Probenahme an mehreren Stellen beziehungsweise aus den relevanten Asphaltschichten, damit das Material zuverlässig eingestuft werden kann.
Wo kann man Asphalt entsorgen?
Der Entsorgungsweg für Asphalt hängt davon ab, ob der Asphaltaufbruch teer- beziehungsweise PAK-haltig ist. Nicht teerhaltiger Asphalt wird häufig von Asphaltmischwerken, Bauschuttrecyclinganlagen oder anderen zugelassenen Annahmestellen angenommen und möglichst als Asphaltgranulat verwertet. Teerhaltiges Material muss über dafür zugelassene Entsorgungsanlagen abgegeben werden.
Annahmestellen für nicht gefährlichen Ausbauasphalt (AVV 17 03 02)
- Asphaltmischwerke eignen sich vor allem für größere, sortenreine Mengen und bereiten den Ausbauasphalt für die Herstellung neuer Asphaltmischungen auf.
- Baustoff-Recyclinganlagen verwerten Asphaltaufbruch weiter und führen ihn je nach Qualität und Zusammensetzung einem geeigneten Recyclingweg zu.
- Wertstoffhöfe akzeptieren teilweise kleinere Mengen aus Privathaushalten, wobei Mengenbegrenzungen und Gebühren je nach Kommune variieren.
- Containerdienste stellen geeignete Behälter bereit und bringen den Asphalt zu einer Recycling- oder Entsorgungsanlage.
Annahmestellen für kohlenteerhaltige Bitumengemische (AVV 17 03 01*)
- Zugelassene Deponien dürfen das Material annehmen, wenn es den jeweiligen Annahmekriterien und den Vorgaben der Deponie entspricht.
- Zugelassene Zwischenlager bündeln das Material und veranlassen den Weitertransport zu einer geeigneten Behandlungs- oder Entsorgungsanlage.
- Spezialisierte Behandlungsanlagen behandeln den belasteten Asphalt abhängig von seiner Zusammensetzung mit einem zugelassenen Verfahren.
- Zugelassene Container- und Entsorgungsdienste organisieren Abholung und Transport und kümmern sich bei Bedarf auch um die erforderliche Nachweisführung.
Kann Asphalt recycelt oder wiederverwertet werden?
Asphalt lässt sich effizient und hochwertig wiederverwenden und spielt damit eine wichtige Rolle in der Kreislaufwirtschaft. Moderne Asphaltmischwerke erreichen laut Deutschem Asphaltverband (DAV) e. V. bereits Recyclingquoten von mehr als 80 Prozent. [2] Für das Recycling wird alter Asphalt entweder in größeren Stücken ausgebaut oder mit einer Asphaltfräse schichtweise abgetragen. Anschließend gelangt das Material zu einer geeigneten Sammel- oder Aufbereitungsstelle, wo es für die erneute Verwendung aufbereitet wird. Besonders sortenfreier sowie teerfreier Asphalt eignet sich für die Aufbereitung und kann als Recyclingmaterial wieder in neue Asphaltmischungen einfließen. Dadurch lassen sich Primärrohstoffe einsparen und der Bedarf an neuem Material reduzieren.
Wie wird teerhaltiger Asphalt entsorgt?
Teerhaltiger Asphalt wird je nach Schadstoffbelastung entweder unter geeigneten Bedingungen im Straßenkörper belassen oder einer speziellen Behandlung beziehungsweise Beseitigung zugeführt. Ist ein Verbleib im Straßenkörper technisch möglich, können belastete Schichten beispielsweise durch eine geeignete Überbauung gesichert werden. Muss das Material ausgebaut werden, kommen insbesondere eine thermische Behandlung oder die Ablagerung auf einer dafür zugelassenen Deponie infrage. Welche Variante zulässig ist, hängt unter anderem von der Einstufung des Materials und den Annahmebedingungen der jeweiligen Anlage ab.
teerhaltiger Asphalt: Welche Möglichkeiten zur Verwertung und Entsorgung gibt es?
- thermische Behandlung: Teer- und PAK-haltige Bestandteile werden in geeigneten Anlagen thermisch behandelt. Die dabei entstehenden Stoffe werden kontrolliert erfasst. Eine solche thermische Verwertung wird als möglicher Weg für teer- beziehungsweise pechhaltige Ausbaumaterialien diskutiert.
- Deponierung: Ist eine Verwertung nicht möglich oder nicht zulässig, kann das Material auf einer geeigneten Deponie beseitigt werden. Entscheidend sind dabei die Einstufung des Abfalls und die jeweiligen Annahmebedingungen der Deponie. Für gefährliche Abfälle gelten besondere Anforderungen an die Entsorgung.
Darf Asphalt im Bauschuttcontainer entsorgt werden?
Asphalt gehört grundsätzlich nicht in einen reinen Bauschuttcontainer, da er die sortenreine Verwertung von mineralischen Bauabfällen beeinträchtigen kann. Auch kleinere Mengen können problematisch sein, wenn sie eine ansonsten saubere Bauschuttcharge verunreinigen. Ein Container mit Asphalt, Beton, Erde, Holz oder Dämmstoffen kann deshalb zurückgewiesen, nachsortiert oder als teurerer Mischabfall abgerechnet werden. Auch im gemischten Bauabfall sollte Asphalt nicht ungeprüft entsorgt werden, da Verunreinigungen den Entsorgungsweg verändern und die Kosten für Baumischabfall entsorgen erhöhen können.
Welche Container eignen sich für Asphalt?
- Absetzcontainer
- Abrollcontainer
- Direkttransport
Für die Asphaltentsorgung kommen vor allem Absetzcontainer und Abrollcontainer infrage. Welche Variante geeignet ist, hängt von der Materialmenge, den Platzverhältnissen und der zulässigen Nutzlast ab. Mit rund 1,8 Tonnen pro Kubikmeter ist Asphalt sehr schwer. Deshalb müssen Container und Transportfahrzeug für mineralische Schwerlasten ausgelegt sein. Die zulässige Nutzlast darf keinesfalls überschritten werden. Bei größeren Mengen bietet sich auch der Direkttransport per Lkw an. Dabei wird der ausgebaute Asphalt direkt zur Aufbereitungs- oder Entsorgungsanlage gebracht, ohne ihn zunächst in einem Container zwischenzulagern.
Absetzmulde, Abrollcontainer und Direkttransport im Vergleich
| Variante | Vorteile | zu beachten |
| Absetzcontainer | platzsparend, für kleinere Mengen geeignet | zulässige Nutzlast beachten |
| Abrollcontainer | größeres Fassungsvermögen, für größere Mengen geeignet | mehr Platz zum Aufstellen und Rangieren erforderlich |
| Direkttransport per Lkw | keine Zwischenlagerung, für größere Mengen geeignet | abgestimmte Logistik und geeignete Anlage erforderlich |
Welche Fehler sollte ich bei der Asphaltentsorgung vermeiden?
- Vermischung mit anderen Baustoffen: Asphalt sollte möglichst sortenrein erfasst werden. Eine Vermischung mit Beton, Erde, Schotter, Holz, Dämmstoffen, Dachbahnen oder Metall kann die weitere Verwertung erschweren und den Entsorgungsweg verändern. Eine getrennte Erfassung unterstützt eine hochwertige Verwertung der mineralischen Bestandteile.
- fehlende Analyse bei unbekanntem Altbelag: Bei älteren Belägen lässt sich anhand von Farbe, Geruch oder Baujahr nicht zuverlässig feststellen, ob teerhaltiges Material vorliegt. Bei einem entsprechenden Verdacht sollte die Zusammensetzung vor dem Ausbau beziehungsweise der Entsorgung fachgerecht geklärt werden.
- unklare Abfalleinstufung: Die richtige Abfallschlüsselnummer nach dem Europäischen Abfallverzeichnis sollte vor der Entsorgung geklärt werden. Bei schadstoffbelastetem Material können zusätzliche Anforderungen an Sammlung, Transport und Entsorgung gelten.
- falsch geplante Logistik: Ein zu schwer beladener Container kann die zulässige Nutzlast überschreiten und darf dann nicht wie geplant transportiert werden. Auch eine schwierige Zufahrt oder ein ungeeigneter Stellplatz kann den Abtransport erschweren.
- ungeeignete Lagerung: Ausbauasphalt sollte getrennt von anderen Abfällen und möglichst so gelagert werden, dass keine unnötige Belastung von Boden und Umgebung entsteht. Bei schadstoffbelastetem Material sind die Vorgaben des Entsorgers und die örtlichen Anforderungen an die Lagerung zu beachten.
Was kostet es, Asphalt zu entsorgen?
| Kostenposition | Richtwert 2026 | Wofür fallen die Kosten an? |
| nicht gefährlicher Ausbauasphalt (AVV 17 03 02) | 50 bis 100 Euro pro Tonne | Annahme des Materials Aufbereitung und Verwertung |
| kohlenteerhaltiger Asphalt (AVV 17 03 01*) | 75 bis 280 Euro pro Tonne | Annahme als gefährlicher Abfall zugelassener Entsorgungsweg teurer je höher PAK-Belastung (> 1.000 mg/kg) deutlich teurer |
| teerhaltiger Gussasphalt und Sonderfälle | bis etwa 235 Euro pro Tonne | besondere Materialzusammensetzung aufwendigere Entsorgung |
| PAK-Analyse | 60 bis 125 Euro pro Probe | Bestimmung des PAK-Gehalt Einstufung des Asphalts |
| Deklarationsanalytik | bis etwa 750 Euro pro Untersuchung | Untersuchung mehrerer Schadstoffparameter Deklaration für Entsorgung oder Deponie |
| Übernahme- oder Begleitschein | 10 bis 30 Euro pro Schein | Dokumentation der Abfallübergabe Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen |
| Annahmeerklärung/Entsorgungsnachweis | bis etwa 350 bis 400 Euro je Nachweis | Einrichtung des Entsorgungswegs Prüfung und Dokumentation |
| Containerstellung und Transport | 150 bis 400 Euro je Container/Transportzyklus | Bereitstellung des Containers Anfahrt und Abholung- Transport zur Anlage |
| zusätzliche Standzeit | 2 bis 6 Euro pro Tag | längere Containerstandzeit nach Ablauf der Freistandzeit |
| Stellgenehmigung auf öffentlichem Grund | 80 bis 200 Euro pro Woche | je nach Region Nutzung von Straße, Gehweg oder Parkplatz |
| Halteverbotszone | nach örtlicher Regelung und Anbieter | behördliche Anordnung Beschilderung und Aufstellung |
Die Gesamtkosten der Asphaltentsorgung können je nach Anbieter und Entsorgungsweg deutlich variieren. Achten Sie beim Angebotsvergleich daher darauf, ob Analyse, Transport, Containerstellung, Standzeit, Wiegekosten, Nachweise und Annahmegebühren bereits im Preis enthalten sind oder zusätzlich berechnet werden.
Preisbeispiel 1: Garagenzufahrt sanieren, 5 Tonnen Asphalt entsorgen
| Kostenposition | Menge | Preis |
| nicht gefährlicher Ausbauasphalt (AVV 17 03 02) | 5 Tonnen à 50 Euro | 250 Euro |
| PAK-Analyse | 1 Probe | 100 Euro |
| Containerstellung und Transport | 1 Container/Transportzyklus | 300 Euro |
| Stellgenehmigung und Halteverbot | nicht erforderlich, da Privatgrund | 0 Euro |
| Entsorgungsnachweis/Begleitschein | bei nicht gefährlichem Asphalt im Regelfall nicht erforderlich | 0 Euro |
| Gesamtkosten | 650 Euro |
Preisbeispiel 2: Entsorgung von 20 Tonnen teerhaltigem Asphalt
| Kostenposition | Menge | Preis |
| kohlenteerhaltiger Asphalt (AVV 17 03 01*) | 5 Tonnen à 130 Euro | 650 Euro |
| umfangreiche Deklarationsanalytik | 1 Untersuchung | 750 Euro |
| Annahmeerklärung/Entsorgungsnachweis | 1 Nachweis | 365 Euro |
| Übernahme-/Begleitschein | 1 Stück | 20 Euro |
| Containerstellung und Transport | 1 Transportzyklus | 300 Euro |
| Stellgenehmigung auf öffentlichem Grund | 1 Genehmigung | 50 Euro |
| Halteverbotszone | pauschaler Beispielwert | 100 Euro |
| Gesamtkosten | 2.235 Euro |
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten der Asphaltentsorgung?
- Materialart
- Menge
- Analysebedarf
- Fremdstoffe
- Transportentfernung
- Containerart
- Standzeit
- Baustellenzugang
- Nachweise und Dokumentation
- Annahmebedingungen der Anlage
- regionale Unterschiede
- Stellgenehmigung und Halteverbotszone
- CO₂- und Energiezuschläge
Materialart
Teerfreier Asphalt ist in der Regel günstiger zu entsorgen als schadstoffverdächtiger oder teerhaltiger Asphalt, weil der Entsorgungsweg einfacher geplant werden kann.
Menge
Je mehr Asphalt anfällt, desto stärker wirken sich Preis pro Tonne, Transportgewicht und mögliche Mindestpreise der Annahmestelle auf die Gesamtkosten aus.
Analysebedarf
Ist die Zusammensetzung des Asphalts unklar, kann eine Laboranalyse auf PAK oder andere Schadstoffe erforderlich sein. Die Kosten dafür kommen zusätzlich zur eigentlichen Entsorgung hinzu.
Fremdstoffe
Erde, Beton, Schotter, Holz, Dachpappe, Dämmstoffe oder Metallreste können die Annahme erschweren. Im ungünstigen Fall wird das Material als Mischabfall berechnet oder muss nachsortiert werden.
Transportentfernung
Je weiter die Baustelle von der passenden Entsorgungsanlage entfernt ist, desto höher fallen Transport- und Fahrtkosten aus.
Containerart
Absetzmulde, Abrollcontainer oder Direkttransport verursachen unterschiedliche Kosten. Die passende Lösung hängt von Menge, Gewicht, Zufahrt und Stellfläche ab.
Standzeit
Wird ein Container länger benötigt als vereinbart, können zusätzliche Gebühren entstehen. Das betrifft besonders Baustellen, bei denen der Ausbau länger dauert als geplant.
Baustellenzugang
Enge Einfahrten, fehlende Rangierfläche oder ein schwer erreichbarer Stellplatz können den Aufwand erhöhen und Zusatzkosten verursachen.
Nachweise und Dokumentation
Bei bestimmten Asphaltarten können Übernahmescheine, Begleitscheine oder weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese Positionen sollten im Angebot gesondert geprüft werden.
Annahmebedingungen der Anlage
Jede Entsorgungsanlage kann eigene Vorgaben zu Materialqualität, Fremdstoffen, Analysewerten und Anlieferung haben. Werden diese nicht erfüllt, drohen Rückweisung oder Nachberechnung.
regionale Unterschiede
Je nach Region unterscheiden sich Annahmegebühren, Transportwege und verfügbare Entsorgungsanlagen. Dadurch können die Gesamtkosten deutlich schwanken.
Stellgenehmigung und Halteverbotszone
Steht der Container auf öffentlichem Grund, können Gebühren für Genehmigung und Halteverbotszone anfallen. Auf Privatgrund entfallen diese Kosten meist.
CO₂- und Energiezuschläge
Entsorger können zusätzliche CO₂-, Kraftstoff- oder Energiezuschläge berechnen. Deren Höhe hängt vom Anbieter und der Transportstrecke ab.
Warum ist teerhaltiger Asphalt deutlich teurer in der Entsorgung?
Teerhaltiger Asphalt verursacht höhere Entsorgungskosten, weil die enthaltenen PAK eine besondere Einstufung und einen aufwendigeren Entsorgungsweg erfordern. Anders als teerfreier Ausbauasphalt kann er meist nicht direkt wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Zusätzliche Kosten entstehen insbesondere durch Analyse, Nachweise, Transport, Dokumentation und die begrenzte Zahl geeigneter Annahmestellen. Längere Transportwege und besondere Annahmebedingungen können den Preis zusätzlich erhöhen.
Wann lohnt sich ein Containerdienst für Asphalt?
Ein Containerdienst lohnt sich vor allem bei größeren Mengen, laufendem Materialanfall oder schwer zugänglichen Baustellen. Da Asphalt ein hohes Eigengewicht hat, können bereits kleine Mengen ein erhebliches Transportgewicht erreichen. Der Dienstleister stellt einen geeigneten Container bereit und übernimmt je nach Angebot auch Abholung, Wiegen und die Abstimmung mit der Annahmestelle. Bei teerhaltigem oder schadstoffverdächtigem Material kann ein Fachbetrieb zudem bei der erforderlichen Einstufung und Dokumentation unterstützen. Bei kleinen Mengen und nachweislich teerfreiem Material kann sich dagegen die direkte Anlieferung bei einer geeigneten Annahmestelle lohnen, sofern diese Eigenanlieferungen akzeptiert.
Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Trennen Sie den Asphalt direkt auf der Baustelle von anderen Materialien, da Erde, Beton, Holz, Dämmstoffe oder Metall die Verwertung erschweren und die Entsorgung verteuern können.
- Bewahren Sie alle Unterlagen zur Entsorgung sorgfältig auf, darunter Laborberichte, Wiegescheine, Übernahmescheine, Rechnungen und Angaben zur Annahmestelle.
- Prüfen Sie vorab, ob Sie tatsächlich einen Container benötigen, denn bei kleinen Mengen und nachweislich teerfreiem Asphalt kann die direkte Anlieferung an eine geeignete Annahmestelle günstiger sein.
- Klären Sie die Annahmebedingungen vor der Anlieferung, damit es nicht zu Rückfragen, einer Zurückweisung des Materials oder zusätzlichen Kosten kommt.
- Lassen Sie den ausgebauten Asphalt möglichst zeitnah abtransportieren, damit er sich nicht mit Erde, Laub oder anderen Baustoffen vermischt und dadurch die spätere Annahme erschwert wird.
Fazit
Bei der Asphaltentsorgung ist zunächst entscheidend, ob es sich um teerfreien oder teerhaltigen Asphalt handelt. Teerfreier Ausbauasphalt lässt sich bei sauberer Trennung und korrekter Einstufung häufig gut recyceln und wiederverwerten. Teerhaltiges Material erfordert dagegen einen aufwendigeren Entsorgungsweg und kann aufgrund der PAK-Belastung deutlich höhere Kosten verursachen. Ein gewöhnlicher Bauschuttcontainer ist für Asphalt in der Regel nicht geeignet, da Vermischungen mit anderen Bauabfällen die Verwertung erschweren können. Wer Materialeinstufung, Container, Transportweg und Annahmebedingungen frühzeitig klärt, vermeidet unnötige Verzögerungen und Mehrkosten. Eine saubere Trennung und gut geplante Entsorgung tragen dazu bei, dass Asphalt möglichst hochwertig recycelt oder bei belastetem Material fachgerecht entsorgt werden kann.
Asphalt entsorgen: Häufig gestellte Fragen
Kann Gussasphalt aus Innenräumen anders bewertet werden als Straßenasphalt?
Gussasphalt aus Innenräumen kann andere Begleitstoffe enthalten als klassischer Straßenaufbruch. Dazu zählen alte Trennlagen, Klebereste, Dämmstoffe, Matten oder Estrichanhaftungen. Diese Bestandteile können die Annahmebedingungen verändern, selbst wenn der Asphalt selbst verwertbar wäre. Deshalb sollte Gussasphalt vor dem Ausbau gesondert beschrieben und nicht automatisch mit Straßenaufbruch gleichgesetzt werden.
Was passiert, wenn Asphalt versehentlich mit Erde oder Beton vermischt wurde?
Eine Vermischung kann dazu führen, dass die Charge nicht mehr als sortenreiner Asphalt angenommen wird. Die Anlage kann eine Nachsortierung verlangen, den Container zurückweisen oder eine teurere Abfallart abrechnen. Besonders kritisch wird es, wenn teerhaltiger Asphalt unbelastete mineralische Abfälle als potenziell belastet erscheinen lässt. In solchen Fällen sollten Sie den Entsorger sofort informieren, statt weiteres Material nachzuladen.
Warum sollte Asphalt nach Schichten getrennt ausgebaut werden?
Unterschiedliche Schichten können unterschiedliche Bindemittel und Belastungen enthalten. Eine neuere Deckschicht kann unbelastet sein, während darunter ältere teerhaltige Lagen liegen. Wenn beide Schichten zusammen in einem Haufwerk landen, richtet sich die Entsorgung oft nach der kritischeren Einstufung. Getrennter Ausbau kann deshalb die Verwertung verbessern und unnötige Mehrkosten vermeiden.
Reicht ein Schnelltest auf der Baustelle für die Entsorgung aus?
Ein Schnelltest kann einen ersten Verdacht stützen, ersetzt aber keine fachgerechte Laboranalyse. Annahmestellen verlangen bei unklarer Herkunft meist belastbare Analysewerte und eine nachvollziehbare Probenahme. Besonders bei gefährlichem Abfall zählt die dokumentierte Einstufung, nicht nur ein vorläufiger Baustelleneindruck. Schnelltests eignen sich daher eher als Orientierung für die weitere Planung.
Quellen
[1] Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall. „Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch“. LAGA-Online.de, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, 21. Mai 2024, www.laga-online.de/documents/grundsaetze-zum-umgang-mit-teerhaltigem-strassenaufbruch-21-05-2024-neu_1724229247.pdf. Zugegriffen 20. August 2026.
[2] Deutscher Asphaltverband e.V. „Infrastruktur ist Zukunft – wenn man sie richtig denkt“. Asphalt.de, Deutscher Asphaltverband e.V., 2026, asphalt.de/wa_news/infrastruktur-ist-zukunft-wenn-man-sie-richtig-denkt/. Zugegriffen 20. August 2026.