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Die Nutzung von Firmenfahrzeugen: Regeln für Bauunternehmer  

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Verfasst von DigitaleSeiten Team
Zuletzt aktualisiert: 11. April 2025
Lesedauer: 6 Minuten
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Firmenfahrzeuge unterliegen bestimmten rechtlichen Vorgaben. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Fahrzeuge sicher und vorschriftsgemäß genutzt werden. Dazu gehört, dass nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis fahren dürfen. Gerade im Baugewerbe, wo auch Transporter oder Spezialfahrzeuge genutzt werden, ist die richtige Führerscheinklasse entscheidend. 

Unternehmen müssen außerdem sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über eine Fahrerlaubnis verfügen. Die Führerscheine sollten in festen Abständen kontrolliert und dokumentiert werden. Eine einfache Sichtkontrolle und ein Vermerk im Personalbogen reichen in vielen Fällen aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. 

Auch die sogenannte Halterhaftung spielt eine Rolle. Sie besagt, dass der Fahrzeughalter – also das Bauunternehmen – für bestimmte Verstöße haftet. Dazu zählen technische Mängel, fehlende Wartung oder eine ungesicherte Ladung. Wer hier nachlässig ist, riskiert Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Deshalb sollten Fahrzeuge regelmäßig gewartet, geprüft und deren Zustand dokumentiert werden. Besonders im Baustellenbetrieb mit hohem Verschleiß ist das ein wichtiger Punkt. 

Neben den technischen Aspekten spielt auch die betriebliche Organisation eine Rolle. Es sollte klar geregelt sein, wer das Fahrzeug wann nutzt, wo es abgestellt wird und wie mit Fahrzeugschlüsseln umgegangen wird. Ein zentral geführter Fahrzeugpool mit klaren Zuständigkeiten kann helfen, den Überblick zu behalten. 

Rechtliche Grundlagen für den Einsatz von Firmenfahrzeugen im Bau 

Firmenfahrzeuge unterliegen bestimmten rechtlichen Vorgaben. Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Fahrzeuge sicher und vorschriftsgemäß genutzt werden. Dazu gehört, dass nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis fahren dürfen. Gerade im Baugewerbe, wo auch Transporter oder Spezialfahrzeuge genutzt werden, ist die richtige Führerscheinklasse entscheidend. 

Auch die sogenannte Halterhaftung spielt eine Rolle. Sie besagt, dass der Fahrzeughalter – also das Bauunternehmen – für bestimmte Verstöße haftet. Dazu zählen technische Mängel, fehlende Wartung oder eine ungesicherte Ladung. Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge regelmäßig geprüft werden und nur geschulte Mitarbeitende am Steuer sitzen. 

Firmenfahrzeug privat nutzen – was ist erlaubt? 

Viele Bauunternehmen erlauben die private Nutzung von Firmenfahrzeugen. Das bringt Vorteile für Mitarbeitende, erfordert aber klare Regeln. Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, ob und in welchem Umfang ein Firmenwagen auch außerhalb der Arbeitszeit genutzt werden darf. 

Ein wichtiger Punkt ist, wer das Fahrzeug fahren darf. Neben dem Mitarbeitenden selbst stellt sich oft die Frage, wer bei Privatnutzung ebenfalls fahren darf. Dürfen auch Ehepartner, volljährige Kinder oder Freunde das Fahrzeug nutzen? Solche Regelungen sollten klar in einer Dienstwagenvereinbarung festgelegt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. 

Die private Nutzung hat auch steuerliche Folgen. Sie gilt als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: die pauschale 1-%-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode. Welche Variante besser geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden. 

Typische Regelungen in der Praxis 

In Bauunternehmen gibt es häufig wiederkehrende Regelungen zur Nutzung von Firmenfahrzeugen. Diese helfen dabei, Klarheit zu schaffen und Konflikte zu vermeiden. Zu den typischen Punkten zählen: 

  • Fahrtenbuch vs. Pauschalversteuerung: Unternehmen entscheiden sich entweder für das Führen eines Fahrtenbuchs oder für die 1-%-Regelung. Das Fahrtenbuch ist genauer, aber aufwendiger. Die Pauschale ist einfacher, kann aber teurer sein. 
  • Haftung bei Schäden und Bußgeldern: Viele Betriebe regeln, dass Mitarbeitende für selbst verursachte Schäden und Verkehrsverstöße haften. Voraussetzung ist, dass dies im Vorfeld schriftlich vereinbart wurde. 
  • Nutzung außerhalb der Arbeitszeiten: Es ist üblich, die Nutzung abends und am Wochenende zu erlauben – allerdings meist nur nach vorheriger Genehmigung. Die Mitnahme in den Urlaub ist oft ausgeschlossen. 
  • Fahrzeugpflege und Tankregelung: Mitarbeitende sind in der Regel verpflichtet, das Fahrzeug sauber zu halten und vollgetankt zurückzugeben. Auch Wartungstermine müssen eingehalten werden. 
  • Zugangsregelung: In einigen Fällen gibt es klare Vorgaben, wer das Fahrzeug nutzen darf. Manchmal ist die Nutzung auf bestimmte Baustellenleiter oder Monteure beschränkt. 

Tipps für klare und rechtssichere Regelungen 

Klare Vorgaben zur Nutzung von Firmenfahrzeugen sorgen für Sicherheit und vermeiden Streit. Damit es im Alltag keine Unklarheiten gibt, sollten Unternehmen auf folgende Punkte achten: 

  • Dienstwagenvereinbarung aufsetzen: Eine schriftliche Vereinbarung regelt alle wichtigen Fragen – von der privaten Nutzung über Haftung bis zur Fahrzeugpflege. Sie sollte individuell auf das Unternehmen zugeschnitten sein. 
  • Regelmäßige Information der Mitarbeitenden: Neue Regeln oder Änderungen sollten offen kommuniziert werden. Eine kurze Schulung oder ein Merkblatt hilft, Missverständnisse zu vermeiden. 
  • Dokumentation nicht vergessen: Fahrtenbücher, Übergabeprotokolle oder Tankquittungen können im Streitfall hilfreich sein. Sie zeigen, wer das Fahrzeug wann genutzt hat und in welchem Zustand es war. 
  • Steuerliche Aspekte mit Fachleuten klären: Die Wahl zwischen Fahrtenbuch und 1-%-Regelung hat finanzielle Auswirkungen. Eine Beratung durch Steuerexperten lohnt sich, um die beste Lösung zu finden. 


Fazit: Klare Regeln vermeiden Streit und Risiken 

Firmenfahrzeuge sind im Baugewerbe aus dem Alltag nicht wegzudenken. Doch genau deshalb ist es wichtig, ihre Nutzung verlässlich zu regeln. Klare Vorgaben helfen, typische Konflikte zu vermeiden – etwa bei privaten Fahrten, Schäden oder steuerlichen Fragen. Wer weiß, wer das Fahrzeug wann und wie nutzen darf, reduziert das Risiko für Missverständnisse und rechtliche Probleme. 

Unternehmen sollten dabei nicht nur auf rechtliche Vorgaben achten, sondern auch interne Prozesse sauber dokumentieren. Mit einer verständlichen Dienstwagenregelung, regelmäßigen Fahrzeugprüfungen und transparenter Kommunikation lässt sich viel Ärger vermeiden. Vor allem, wenn auch die private Nutzung erlaubt ist oder Dritte mit dem Firmenwagen fahren dürfen, braucht es klare Rahmenbedingungen. 

Wer sich einmal die Zeit nimmt, gute Regelungen zu schaffen, profitiert langfristig. Denn strukturierte Abläufe entlasten nicht nur die Geschäftsleitung, sondern sorgen auch für mehr Sicherheit und Verlässlichkeit im gesamten Team. 

FAQ zum Thema Firmenfahrzeuge im Baugewerbe

Wer darf ein Firmenfahrzeug im Bauunternehmen fahren?

Nur Mitarbeitende mit einer gültigen Fahrerlaubnis – und für Spezialfahrzeuge mit der passenden Führerscheinklasse. Die Führerscheine sollten regelmäßig überprüft werden.

Was bedeutet Halterhaftung für das Bauunternehmen?

Das Unternehmen haftet als Fahrzeughalter z. B. bei technischen Mängeln, fehlender Wartung oder ungesicherter Ladung. Deshalb sind regelmäßige Fahrzeugprüfungen Pflicht.

Muss die Führerscheinkontrolle dokumentiert werden?

Ja. Eine einfache Sichtkontrolle mit Vermerk im Personalbogen reicht in der Regel aus, sollte aber regelmäßig und nachvollziehbar erfolgen.

Dürfen Firmenfahrzeuge auch privat genutzt werden?

Das entscheidet der Arbeitgeber. Wenn ja, sollte die private Nutzung klar geregelt und vertraglich festgehalten sein – inklusive der Frage, wer außer dem Mitarbeitenden fahren darf.

Welche steuerlichen Regeln gelten bei privater Nutzung?

Die private Nutzung gilt als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden – entweder über die 1-%-Regelung oder durch ein Fahrtenbuch. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater ist empfehlenswert.

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