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Carport – Was ist ein Carport?

Bauunternehmen.org Team
Verfasst von Bauunternehmen.org Team
Zuletzt aktualisiert: 23. Juni 2023
Lesedauer: 5 Minuten
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Bei einem Carport handelt es sich um einen Schutzbau für Autos. Dieser kann entweder direkt an das Gebäude anschließen oder separat neben jenem stehen.

Carport: Definition

Was ist ein Carport?

Ein Carport ist eine Konstruktion, die sich aus Pfeilern und einem auf ihnen aufliegenden Dach zusammensetzt und zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen dient. Meist besteht diese aus Holz, Metall oder Kunststoff, wohingegen eine Garage oft mit Beton oder Mauerwerk errichtet wird.

Woher kommt der Begriff Carport?

Der Term setzt sich aus den zwei englischen Wörtern „car“ und „port“ zusammen, was so viel bedeutet wie „Autohafen“. Der US-amerikanische Architekt Frank Lloyd Wright hatte mit seinen sogenannten „Prärie-Häusern“ Anfang des 20. Jahrhunderts großen Einfluss auf diesen Begriff, da er jene Bauten mit solchen Unterständen ausstattete.

Was zeichnet einen Carport gegenüber einer Garage aus?

Ein Carport wirkt im Vergleich zu einer Garage eleganter, da er eine offene Konstruktion aufweist. Diese ermöglicht nicht nur einen immensen Lichteinfall, sondern bietet auch den Vorteil, dass Abgase sowie Feinstaub schnell entweichen können. Auch die Rostgefahr wird durch einen Carport verringert, da Feuchtigkeit sich durch die vielen vorhandenen Öffnungen nicht anstauen kann. Nachteilig ist allerdings, dass kein Schutz gegenüber Vandalismus oder Tierangriffen besteht.

Welche Arten von Carports gibt es?

In Bezug auf die Bauausführung gibt es verschiedenste Möglichkeiten, so kann man beispielsweise für das Ständerwerk entweder Holz oder Metall und für das – grundlegend meist aus Holz konstruierte – Dach sowohl Kunststoffplatten als auch Teerpappe als Auflage verwenden. Bei manchen Carport Modellen sind auch Wände angebracht, was einen besseren Schutz zur Folge hat.

Carport: Rechtliche Lage

Wird ein Carport rechtlich genauso wie eine Garage betrachtet?

Der Carport wird, da es sich bei diesem um einen bedachten Stellplatz handelt, juristisch als sogenannte „offene Garage“ deklariert. Um als derartige Bauten gelten zu dürfen, müssen solche Konstruktionen gemäß dem Baurecht Ausgänge aufweisen können, die nach außen führen und den Umfang von mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Garagenwände besitzen.

Aufgrund der durch den Aufbau ermöglichten Belüftungsprozesse sind die Vorgaben für offene Garagen weniger streng als jene für normale.

Welche Anforderungen muss ein Carport erfüllen, um eine Bauerlaubnis zu erhalten?

Da das Baurecht von Carports sowohl vom jeweiligen Bundesland, als auch von den Kommunen abhängt, wird es von unterschiedlichen Faktoren bestimmt, ob eine Bauerlaubnis erforderlich wird oder das Bauvorhaben genehmigungsfrei ist. Die Landesbauverordnungen, die Sie dem unten stehenden Link entnehmen können, legen die einzelnen Regelungen über die Bauerlaubnis für die jeweiligen Bundesländer fest. In Bayern setzt beispielsweise der Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO fest, dass Garagen und überdachte Stellplätze, die bis zu 50 Quadratmeter Fläche aufweisen und sich nicht im Außenbereich befinden, keiner Genehmigung bedürfen.

ACHTUNG!

  • Die Befreiung von der Genehmigung kann nur erfolgen, sofern Abstandsflächen berücksichtigt wurden
  • Auch die Entfernung zum eigenen und zum Nachbargrundstück muss eingehalten werden
  • Brandschutzvorschriften müssen unbedingt beachtet werdenDie Höhe der Wände muss im vorgegebenen Bereich liegen
  • Umwelt- sowie Denkmalschutz müssen bestehen
  • Bevor Sie einen Bau beginnen, ist es sehr ratsam, das zuständige Bauamt im Vorfeld zu kontaktieren


Welche Formulare werden für die Beantragung benötigt?

Falls keine Genehmigungsfreiheit möglich ist, so benötigt man für die Errichtung des Carports laut der Bauverordnung einen Bauantrag. Er kann entweder von einem Bauingenieur oder einem Architekten erstellt werden, wird bei der verantwortlichen Baubehörde in Form eines Antragformulars eingereicht und besteht aus folgenden Teilen:

Bauantrag
  • Statik-Berechnungenals technischer Nachweis

  • Bauzeichnungim Maßstab 1:100

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

  • Lageplan

  • Baubeschreibung

  • Berechnungen zu der bebauten Fläche, zu dem umbautenRaum, zu denKostenund zu der Nutzfläche

Welche Verordnungen sind zu beachten?

Übersicht über rechtliche Vorschriften
Bauordnungsrecht
  • Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf der Bundesebene
  • Landesbauordnung (LBO) bzw. Bauordnung (BauO) innerhalb der Bundesländer
Nachbarschaftsrecht
  • Rechte in der BauNVO festgelegt
  • Oft ein Grund, warum das Bauvorhaben nicht funktioniert
  • Unter Berücksichtigung folgender Abstandsflächenist eine sehr nahe Bebauung an dem benachbarten Grundstück rechtskräftig:

    → Max. Länge: 9 m

    → Max. Höhe: 3 m

    Diese Parameter differieren von Stadt zu Stadt

  • Besteht die Möglichkeit, beide Seiten eines Grundstücks zu bebauen, so ist das unter der Voraussetzung zulässig, dass der Bau nicht über 15 Meter lang ist.
  • Können die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, so ist eine schriftliche Bescheinigung des betroffenen Nachbarn unverzichtbar. Diese ist in den meisten Fällen formell anzufertigen und muss – abhängig vom Bundesland – beurkundet werden und in das sogenannte „Baulastenverzeichnis“ eingetragen werden.
  • Verordnungen zur Grenzbebauung

    In den Richtlinien des Bauordnungsamts

    In der Landesbauordnung

Weitere öffentlich-rechtliche Voraussetzungen
  • Generell braucht jedes Bauvorhaben eine Baugenehmigung.
  • Baunutzungsverordnung
  • Bebauungsplan (Fläche des Grundstücks, Grenzabstände, …)
  • Bauplanungsrecht

Was ist darüber hinaus zu beachten?

Das Baurecht ist, wie bereits erwähnt, in den einzelnen Bundesländern jeweils unterschiedlich geregelt. So gibt es beim Carport-Bau beispielsweise Abweichungen bei den Regelungen in Bezug auf den Abstand und die Positionierung der Öffnungen, die eine adäquate Lüftung gewährleisten sollen.

Rechtliche Vorgaben beim Bau eines Carports
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Des Weiteren können die Vorschriften auch innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschiedlich sein.

Weiterführende Links

Bayrische Staatskanzlei: Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen

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