Der Energieausweis ist ein Dokument zur energetischen Bewertung von Gebäuden. Er zeigt an, wie viel Energie die eigene Wohnung oder das Haus verbraucht, und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dächern und Heizungen. Seine Ausstellung, Verwendung und Anwendung regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Energieausweis: Begriffserklärung
Er dient zur Bescheinigung der Energieeffizienz eines Hauses oder einer Wohnung. Mieter und Käufer sind mit dem Energieausweis in der Lage, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude bundesweit miteinander zu vergleichen. Bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Verkauf verpflichtet sich der Hauseigentümer, den Interessenten ungefragt einen Energieausweis vorzuzeigen.
Zur Ausstellung berechtigt sind qualifizierte Personengruppen, die fachlich das Thema Energietechnik in Gebäuden abdecken. Das können Handwerksmeister, aber auch Akademiker sein. Die Gültigkeitsdauer des Energiepasses beträgt zehn Jahre ab dem Tag der Ausstellung.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für ganze Gebäude ausgestellt. Es besteht eine Ausnahme, wenn Gebäudeteile nach GEG 2020 §106 getrennt zu behandeln sind und sich wesentlich voneinander unterscheiden, wie beispielsweise bei einer wohnlichen und gewerblichen Aufteilung eines Bauwerks.
Auf der ersten Seite des Energieausweises stehen allgemeine Angaben zum Gebäude und der Anlagentechnik. Auch die Anzahl der Wohnungen wird aufgeführt. Sie zeigt zudem, ob es sich um einen bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis handelt. Gegebenenfalls finden sich auf der ersten Seite auch Informationen über die Nutzung erneuerbarer Energien sowie über das Lüftungskonzept.
Auf den darauffolgenden beiden Seiten sind die Werte für den Energiebedarf aufgeführt, die den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche anzeigen. Ein hoher Energieverbrauchskennwert deutet auf eine niedrige Effizienz des Gebäudes hin.
Als Kennung für die Energieeffizienzklasse fungiert ein Farbschema und die Buchstaben A+ (beste Energieeffizienz) bis H (schlechteste Effizienz).
Grundlage für die Berechnung ist die Gebäudenutzfläche und nicht die Wohnfläche. Der Wert für die Primärenergie zeigt die ursprünglich aufgewendete, gesamte fossile Energiemenge an. Er macht damit die gesamte Kette der Energiebereitstellung sichtbar.
Über den Endenergiebedarf ist abzulesen, wie viel Energie pro Quadratmeter das Gebäude im Jahr für die Heizung und andere Anlagen verbraucht. Anders als der Primärenergiekennwert berücksichtigt er nicht, ob die Energie von fossilen oder erneuerbaren Quellen stammt.
Der Ausweis zeigt dem Eigentümer zudem kostengünstige Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes an.
Die Bescheinigung gewährt zwar eine gewisse Transparenz, es besteht jedoch auch Kritik am Energieausweis. Er ist ohne Expertenwissen schwer zu prüfen und enthält Begriffe, die vielen Laien nicht bekannt sind. Dazu gehören beispielsweise die Gebäudenutzfläche, der Energieverbrauchskennwert und der Endenergiebedarf. Zudem sind die Werte oftmals nicht miteinander vergleichbar und weichen bereits bei ein und demselben Gebäude stark voneinander ab. Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass sogar Gebäude mit durchschnittlicher Energieeffizienz gute Ergebnisse erzielen. Da der Ausweis die Energie nach dem Brennwert abrechnet, jedoch dafür den unteren Heizwert berücksichtigt, lässt sich das Ergebnis nicht über Mietverträge und Kostenabrechnungen nachvollziehen. Der zu erwartende Verbrauch kann daraus deshalb nicht abgeleitet werden.
Energieausweis: Was Sie beachten sollten

Energieausweis: Rechtliche Lage
Vorweisen müssen den Energieausweis Immobilieneigentümer, die ihr Grundstück ganz oder teilweise verkaufen, verpachten oder vermieten möchten. Sie unterliegen seit der EnEV 2014 der Vorzeigepflicht. Schon bei Inseraten müssen die zentralen Daten aus dem Ausweis ersichtlich werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorzeigen können. Ausgenommen von dieser Vorzeigepflicht sind lediglich kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler.
Eine Unterschlagung des Energieausweises zieht Bußgelder von bis zu 15.000 Euro nach sich. Ist der Kaufvertrag abgeschlossen, muss der Ausweis mindestens in kopierter Form an den neuen Eigentümer übergeben werden.
Auch in anderen Ländern gibt es mit dem deutschen Energieausweis vergleichbare Systeme. In der Schweiz existiert der Gebäudeenergieausweis der Kantone, also der Gliedstaaten der Schweiz, dessen Ausstellung und Vorlage für den Eigentümer allerdings nicht verpflichtend ist. In Luxemburg gibt den sogenannten Energiepass. Eine Ausstellungspflicht besteht dort nur für Wohngebäude. Österreich verfügt seit 2006 über ein entsprechendes Gesetz, nach dem ein Energieausweis bei dem Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung von Gebäuden vorzulegen ist.
Energieausweis in anderen Ländern | ||
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Deutschland | Energieausweis | Bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Verkauf dem Interessenten verpflichtend vorzulegen |
Schweiz | Gebäudeenergieausweis der Kantone | nicht verpflichtend |
Luxemburg | Energieausweis | nur verpflichtend für Wohngebäude |
Österreich | Energieausweis | verpflichten bei dem Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung |
Wo kann ich einen Energieausweis beantragen?
Der Antrag erfolgt wahlweise bei einer von zahlreichen Personengruppen: Dazu gehören Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik und ähnliche technische oder naturwissenschaftliche Studiengänge. Aber auch bei Handwerksmeistern aus den Bereichen Bau oder Schornsteinfegerwesen sowie bei staatlich anerkannten oder geprüften Technikern ist die Antragstellung möglich. Die Aussteller müssen entweder einen Studienschwerpunkt im Bereich „energiesparendes Bauen“ belegt haben oder Berufserfahrung von zwei Jahren vorweisen können. Alternativ dazu verfügen sie über eine abgeschlossene Fortbildung nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes GEG 2020 oder eine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger im Bereich „energiesparendes Bauen“. Energieausweise müssen seit der EnEV 2014 beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert werden.
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Energiebedarfsausweis kostet mindestens 400 Euro, ein Energieverbrauchsausweis mindestens 70 Euro. Fördermittel hierfür gibt es nicht. Soll der energetische Zustand eines Eigenheims überprüft werden, kann im Rahmen der BAFA-Förderung eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Diese wird zu 60 Prozent vom Staat getragen.
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
Bei Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäuden ist auch nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Denkmäler und Gebäude mit maximal 50 m² Nutzfläche sind von der Pflicht befreit.

Bei dem Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung muss ein Immobilieneigentümer den Energieausweis vorlegen oder zumindest gut sichtbar aushängen. Für öffentlich genutzte Gebäude ist der Aushang ab 250 m² Nutzfläche Pflicht. Er ist an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Soll die Einschätzung der energetischen Qualität eines Gebäudes nur oberflächlich erfolgen, kommt der Energieverbrauchsausweis zum Tragen. Aufwendiger ist hingegen der Energiebedarfsausweis. Er findet hauptsächlich bei Neubauten Anwendung und zeigt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes an, basierend auf Dämmung und Gebäudetechnik. Beide Ausweise stellt ein qualifizierter Energieberater aus.
Für den Energieverbrauchsausweis sind lediglich die Wärmeverbrauchsdaten der letzten 36 Monate und einige Kennzahlen des Gebäudes relevant. Ein Ortstermin für die Ausstellung ist jedoch nicht notwendig. Das ist für den Eigentümer bequem, denn er kann seine Angaben selbstständig liefern. Die Aussagekraft ist aber gering, denn der Ausweis zeigt nur den individuellen Energieverbrauch der Bewohner an.
Der Energiebedarfsausweis bildet das Verhältnis zwischen dem Wärmedurchgangskoeffizienten und der Gebäudetechnik ab. Hierfür ist eine Untersuchung vor Ort Pflicht und gibt Aufschluss über die energetische Situation des Gebäudes. Der Bedarfsausweis wird für Neubauten nach dem Jahr 2008 und Altbauten benötigt, die weniger als fünf Wohneinheiten aufweisen sowie die Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 nicht einhalten. Altbauten mit mindestens fünf Wohnungen oder weniger und gleichzeitiger Einhaltung der Wärmeschutzverordnung dürfen den Energieverbrauchsausweis nutzen.
Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
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Benötigt nur Wärmeverbrauchsdaten der letzten 36 Monate plus Kennzahlen des Baus | Zeigt Verhältnis zwischen Wärmedurchgangskoeffizienten und Gebäudetechnik |
Keine Untersuchung vor Ort | Untersuchung vor Ort Pflicht |
Aussagekraft gering aber Erstellung einfach | Aussagekraft größer aber Erstellung aufwendiger |
Altbauten mit mindesten fünf Wohnungen oder weniger plus Einhaltung der Wärmeschutzverordnung | Neubauten nach dem Jahr 2008 und Altbauten, die weniger als fünf Wohneinheiten aufweisen + Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhalten |