Sie träumen vom Eigenheim, haben eine Baugenehmigung erhalten und alle notwendigen Schritte sind bereits erledigt? Die Bauphase kann endlich beginnen? Doch der Baufreigabeschein mit dem rotfarbenen Punkt wurde Ihnen noch nicht zugewiesen? Dann müssen Sie sich leider noch gedulden, denn ohne ihn dürfen die Bauarbeiten genehmigungspflichtiger Vorhaben laut Baurecht nicht starten. Doch was hat der rote Punkt eigentlich zu bedeuten und welchen Zweck erfüllt er?
Alles auf einen Blick:
- Der rote Punkt sagt aus, dass das Bauamt die offizielle Baufreigabe erteilt hat.
- Erteilt wird die Baufreigabe erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind und die Baugenehmigung ausgestellt wurde.
- Durch das amtliche Dokument wird das Bauvorhaben öffentlich angezeigt.
- Er wird vor Baubeginn benötigt und muss gut sichtbar an der Baustelle angebracht werden.
- Die Baubehörde kann die Baufreigabe verweigern, wenn nicht alle erforderlichen Verfahren durchlaufen und Unterlagen eingereicht wurden oder erforderliche Auflagen nicht erfüllt wurden.
Was bedeutet der rote Punkt am Bau?
Mit dem Baufreigabeschein, den man auch „Roter Punkt“ nennt oder als Baustellenschild bezeichnet, wird signalisiert, dass Bauherren den Bauantrag ordnungsgemäß gestellt haben und dieser vom zuständigen Bauamt abgesegnet wurde. Das Dokument mit dem rotfarbenen Punkt muss in dem Bereich Ihres Grundstücks, in dem Sie bauen möchten, gut erkennbar angebracht werden. Dies stellt sicher, dass jeder – insbesondere die Bauaufsichtsbehörde – versteht, dass die Baustelle offiziell genehmigt ist.
Der rote Punkt bedeutet also kurz gesagt, dass Sie alle erforderlichen Genehmigungen und eine Baufreigabe erhalten haben.
Welchen Nutzen hat die Baufreigabe?
Neben der Baugenehmigung, bei der lediglich die theoretischen Aspekte des Bauvorhabens überprüft werden, müssen für die Baufreigabe auch offizielle Nachweise, beispielsweise in Form eines Wärmeschutznachweises erbracht werden. Erst wenn diese vorliegen, wird die Baufreigabe erteilt und der Baubeginn kann erfolgen.
Das amtliche Dokument trägt dazu bei, dass es auf der Baustelle nicht zu Ärger kommt, denn jeder – auch die Ordnungsbehörden – sehen durch den roten Punkt, dass die Baustelle genehmigt ist und alle Arbeiten demzufolge uneingeschränkt erfolgen dürfen.
Wo muss der rote Punkt angebracht werden?
Es ist erforderlich, den roten Punkt gut sichtbar anzubringen. Sie können ihn beispielsweise am Bauzaun befestigen, müssen ihn dann jedoch einschweißen, damit er nicht beschädigt wird. Auch die Anbringung unter einem kleinen Dach an der Einfahrt zur Baustelle ist möglich.
Ist all dies nicht möglich, dürfen Sie das amtliche Dokument beispielsweise auch von innen an einem Fenster gut sichtbar anbringen. Das setzt natürlich voraus, dass es überhaupt schon ein Fenster gibt.
Wie lange muss der rote Punkt hängen bleiben?
Der rote Punkt muss so lange hängen bleiben, bis die Baufertigstellung an das zuständige Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde mitgeteilt wurde.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie lange der Punkt angebracht bleiben muss, fragen Sie am besten bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde nach, denn hierüber herrschen in Deutschland keine einheitlichen Regelungen.
Welchen Inhalt hat der Baufreigabeschein?
Der Baufreigabeschein stellt eigentlich die kurze Version der Baugenehmigung dar. Deshalb befinden sich auf dem Schild die folgenden Angaben:
- exakte Bezeichnung des Bauvorhabens
- Name, Anschrift und Rufnummer des Bauherrn
- Name, Anschrift und Rufnummer des Planverfassers
- Name, Anschrift und Rufnummer des Bauleiters
- Name, Anschrift und Rufnummer des Bauunternehmers
- Angaben zum zuständigen Bauamt sowie die Bewilligung
Was bedeutet ein halber Punkt?
Neben dem roten und dem grünen gibt es auch noch einen halben roten Punkt. Der Unterschied ist, dass dieser beispielsweise erteilt wird, wenn nach einem bestimmten Bauabschnitt eine erneute Prüfung notwendig ist. Der halbe Punkt wird also nur für einen Bauabschnitt genehmigt. Dementsprechend handelt es sich also um eine Teilfreigabe, die zu einer Gesamtfreigabe werden kann, sobald alle noch ausstehenden Prüfungen abgeschlossen wurden.
Was fehlt noch, um die Baufreigabe zu bekommen?
Um sicherzustellen, dass der Bau garantiert durchgeführt werden kann, müssen auch folgende Dinge eingereicht werden:
- Bestätigung beziehungsweise Erklärung des Bauleiters
- Einmessbestätigung des Vermessungsbüros
- Gestaltungsplan der Freifläche
- geprüfter Entwässerungsantrag
- geprüfte Statik
- Wärmeschutznachweis
- Standsicherheitserklärung
Wie lang ist die Baufreigabe gültig?
Genau wie die Baugenehmigung ist auch die Baufreigabe nur zeitlich befristet gültig. Wie lange die Genehmigungen ihre Gültigkeit behalten, ist von der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Dementsprechend können sie in der Regel für einen Zeitraum von ein bis vier Jahren gelten. Kann der Baubeginn innerhalb dieser Zeit nicht erfolgen, werden sowohl die Baugenehmigung als auch die Baufreigabe ungültig. In der Regel ist es jedoch auch problemlos möglich, eine Verlängerung zu beantragen.
Woher bekommt man den roten Punkt?
Den roten Punkt erhalten Sie als Bauherr von der für Sie zuständigen Baubehörde. Normalerweise wird Ihnen das Dokument zugeschickt. Einige Behörden sind jedoch bereits auf dem neuesten technischen Stand und schicken Ihnen lediglich die wichtigsten Unterlagen zu. Sie können den zu Ihrem Bauprojekt gehörenden roten Punkt in diesem Fall online herunterladen, nachdem Sie eine entsprechende Mitteilung hierüber erhalten haben. Grundsätzlich sollten Sie aufgrund der zum Teil langen behördlichen Bearbeitungszeit etwas Zeit bis zur Erteilung der Baufreigabe einkalkulieren.
Kostet der Baufreigabeschein etwas?
Ja, der Baufreigabeschein sowie alle weiteren Genehmigungsverfahren für den Bauantrag sind kostenpflichtig. Sie sollten hierfür circa 0,5 Prozent der Summe des gesamten Bauvorhabens, mindestens aber 100 bis 200 Euro pro Antrag einplanen.
Fazit
Der rote Punkt gibt an, dass Sie seitens der Baubehörden eine offizielle Baufreigabe erhalten haben. Sie benötigen neben der Baugenehmigung auch diesen Baufreigabeschein, damit das Bauvorhaben starten kann. Der rote Punkt muss dafür gut sichtbar an der Baustelle angebracht werden, beispielsweise am Bauzaun. Er signalisiert, dass alle Genehmigungsverfahren durchlaufen wurden. Bevor der Baubeginn erfolgen kann, müssen Sie jedoch noch die Baubeginnanzeige schriftlich einreichen.