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Bauplanung

Blitzschutz und Überspannungsschutz: So schützen Sie Ihr Eigenheim

Judith Müller
Verfasst von Judith Müller
Zuletzt aktualisiert: 27. April 2021
Lesedauer: 14 Minuten
© Stefan Rotter / istockphoto.com

Ein brennender Dachstuhl, zerstörte elektrische und elektronische Geräte oder eine beschädigte Hausinstallation: Ein eingeschlagener Blitz zieht für die Betroffenen oft schwere Folgen mit sich. Um sich und sein Haus vor Blitzeinschlägen zu schützen, gibt es umfangreiche Blitzschutzsysteme. Denn mit einem einfachen Blitzableiter ist es bei weitem nicht getan.

Alles auf einen Blick:

  • Blitze richten nicht nur Schaden an, wenn sie direkt in Häuser einschlagen, sondern auch wenn Sie im näheren Umkreis niedergehen und sich ihr Blitzstrom über das Stromnetz ins Hausinnere ausbreitet.
  • Um Bauwerke, technische Geräte und Bewohner zuverlässig zu schützen, sind ein äußerer Blitzschutz, also ein Blitzableiter, und ein innerer Blitzschutz notwendig.
  • Letzterer besteht aus dem Potentialausgleich und dem Überspannungsschutz.
  • Verbreitet sich ein gefährlicher Blitzstrom über die Stromleitungen, dann setzen die Überspannungs-Schutzgeräte die extrem hohe Spannung auf ein niedrigeres Niveau herab.
  • Seit Dezember 2018 ist ein solcher Schutz vor Überspannungen in jedem Neubau Pflicht. Die Installation einer Fangeinrichtung mit Blitzableiter ist nur für bestimmte Gebäude Pflicht. Wohnhäuser gehören meist nicht dazu.
  • Für die Installation einer kompletten Blitzschutzanlage bei einem Neubau müssen Sie mit Kosten zwischen 2.300 und 9.000 Euro rechnen. Der finanzielle Schaden, den ein einziger Blitzeinschlag nach sich zieht, liegen meist höher.
  • Eine fehlerhafte Installation kann nicht ausreichend schützen und sogar lebensgefährlich für die Bewohner werden. Daher ist der Einbau einer Blitzschutzanlage immer Aufgabe eines Fachmanns.

Allgemeines

Eine Blitzschutzanlage schützt ein Haus von innen und außen gegen die Gefahren und schädlichen Folgen eines Blitzeinschlags.

Was bedeutet Blitzschutz?

Unter Blitzschutz versteht man sämtliche Vorkehrungen, um ein Gebäude vor den Folgen eines Blitzeinschlags zu schützen oder diese zumindest gering zu halten.

Was ist der Unterschied zwischen Blitzschutz und Überspannungsschutz?

Eine vollständige Blitzschutzanlage schützt das Haus sowohl von außen vor direkten Blitzeinschlägen, als auch von innen vor Überspannungen im Stromnetz. Es besteht daher aus einem äußeren und einem inneren Blitzschutz. Letzterer beinhaltet unter anderem den Überspannungsschutz. Der Schutz vor Überspannungen ist also Bestandteil einer ganzheitlichen Blitzschutzanlage.

Was ist der Unterschied zwischen äußerem und innerem Blitzschutz?

Der äußere Blitzschutz schützt vor allem vor Brand- und Gebäudeschäden, der innere vor Überspannungen und ihren schweren Folgen.

Eine vollständige Blitzschutzanlage nach DIN-Norm besteht immer aus beiden Systemen. Die äußere Blitzschutzanlage schützt dabei vor Blitzeinschlägen direkt in Bauwerke, indem sie Blitze gefahrlos einfängt und diese zuverlässig ins Erdreich ableitet. Die innere Blitzschutzanlage verhindert, dass sich elektromagnetische Blitzimpulse mit extrem hoher Spannung über elektrisch leitende Teile ins Gebäudeinnere ausbreiten. Zu solchen Überspannungen kommt es nicht nur bei direktem Blitzeinschlag, sondern auch dann, wenn ein Blitz im Umkreis von rund zwei Kilometern eingeschlagen hat.

WISSENSWERTES:
Ein innerer Schutz erfordert nicht zwingend einen äußeren Blitzschutz. Umgekehrt aber ist für einen äußeren Blitzschutz immer ein innerer Schutz notwendig.
 

Warum braucht man Blitzschutz und Überspannungsschutz?

Schlägt ein Blitz direkt in ein Haus ein, sind oft zerbrochene Kamine oder brennende Dachstühle die Folge. Aber auch Blitze, die nicht direkt ein Gebäude treffen, sondern im Umkreis von rund zwei Kilometern niedergehen, können gefährlich werden. Denn ihr Blitzstrom verbreitet sich wie ein Flächenbrand unkontrolliert in alle Richtungen. Dieser geht dabei den leichtesten Weg mit dem geringsten Widerstand. Das sind typischerweise die Leitungen der Stromversorgung. So kann der gefährliche Blitzstrom auch in Ihr Haus gelangen.

Ohne inneren Blitzschutz könnte der Blitzstrom durch Funkenbildung einen Brand im Hausinneren auslösen oder sich an den elektrischen Anlagen und elektronischen Systemen entladen und diese zerstören.

Eine Blitzschutzanlage mit äußerem und innerem Blitzschutz sorgt also weitestgehend dafür, dass Sie in Ihrem Zuhause sicher sind und selbst bei Gewitter sorglos den Computer oder das TV-Gerät benutzen können. Selbst wenn Sie ein Blitzschutz-System nur ein einziges Mal vor dem finanziellen Schaden durch einen Blitzeinschlag bewahrt, haben sich die Kosten dafür meist schon rentiert.

Was sind Blitzschutzklassen und welche gibt es?

Vor der Planung der Blitzschutzanlage wird das zu schützende Objekt in eine der vier Blitzschutzklassen eingeordnet. Schutzklasse I stellt dabei die höchsten Anforderungen an die Blitzschutzanlage, Schutzklasse IV die niedrigsten.

Bei der Einstufung wird berücksichtigt, wie hoch die Bedrohung eines Bauwerks durch Blitzeinschläge ist und mit welchen Folgeschäden im Fall eines Blitzeinschlags zu rechnen wäre. Je höher die Schutzklasse ausfällt, desto anspruchsvoller sind die Schutzanforderungen und desto unwahrscheinlicher sind Folgeschäden.

Zur Blitzschutzklasse I gehören zum Beispiel Rechenzentren und Kernkraftwerke, zur Blitzschutzklasse II explosionsgefährdete Industrie- und Chemiebetriebe, zur Blitzschutzklasse III Wohnhäuser, Krankenhäuser, Schulen oder Hotels. Schutzklasse IV wird in Deutschland nur sehr selten vergeben.



Äußerer Blitzschutz

Um Häuser vor einem direkten Blitzeinschlag zu schützen, kommen Blitzableiter zum Einsatz. Die Fangeinrichtung fängt Blitze ein und leitet sie sicher ins Erdreich ab.

Wie funktioniert der äußere Blitzschutz?

Der äußere Schutz setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  • der Fangeinrichtung
  • der Ableitungsanlage
  • der Erdungsanlage
Technische Grafik eines Hauses mit Beschriftung der drei Hauptkomponenten eines äußeren Blitzschutzsystems: 1. Fangeinrichtung auf dem Dach, 2. Ableitung entlang der Fassade, 3. Erdung im Boden.
© Bauunternehmen.org

Die Fangeinrichtung fängt Blitze ein, die ohne eine solche Vorrichtung ins Gebäude einschlagen würden. Sie überragt die äußeren Konturen des Bauwerks und besteht aus metallenen Stangen, Drähten oder Seilen. Das zu schützende Objekt liegt dadurch innerhalb eines Faradayschen Käfigs, also einer geschlossenen Hülle aus elektrisch leitfähigem Material.

Über die Ableitungsanlage wird ein eingefangener Blitzstrom vom Dach zum Erdboden geleitet. Da Strom sich immer über den kürzesten Weg mit dem geringsten Widerstand ausbreitet, müssen die Ableitungen senkrecht an der Hausfassade hinunter und auf direktem Weg zur Erdung führen. An der Ableitung sollten zusätzlich Trennstellen eingebaut werden.

Schließlich leitet die Erdungsanlage den Blitzstrom großflächig ins Erdreich ab. Idealerweise kommt dafür ein Fundamenterder zum Einsatz. Alternativ wird ein Ringerder, Strahlenerder oder Tiefenerder verwendet. Diese müssen mindestens 50 Zentimeter tief in die Erde reichen. Nur dann ist auch in trockenen Sommern ein ausreichend feuchter Boden gewährleistet.

Was ist eine Trennstelle und wann ist sie nötig?

Jede Blitzschutzanlage kann nur dann wirkungsvoll schützen, wenn die Erdung einwandfrei funktioniert. Um dies im Rahmen der Blitzschutzprüfung zu kontrollieren, ist der Einbau sogenannter Trennstellen nötig. Solche Trennstellen sind kleine Vorrichtungen an der Ableitungsanlage des äußeren Blitzschutzes. Mit ihnen kann die Fangeinrichtung und der Ableiter von der Erdungsanlage getrennt werden. Nun kann der Erdungswiderstand gemessen werden. Dieser muss möglichst klein sein. Als Richtwert gilt ein Erdungswiderstand kleiner als 1 Ohm.

Innerer Blitzschutz und Überspannungsschutz

Ein innerer Schutz kann auch ohne äußeren Blitzschutz installiert werden. Andersrum erfordert ein äußerer Blitzschutz immer auch einen inneren Blitzschutz. Andernfalls könnte sich ein von der Fangeinrichtung eingefangener Blitz über die elektrisch leitende Hausinstallation im Hausinneren ausbreiten.

Wie funktioniert der innere Blitzschutz?

Der innere Blitzschutz setzt sich aus dem Potentialausgleich und dem Überspannungsschutz zusammen.

Der Potentialausgleich geschieht über die Potentialausgleichsschiene, eine elektrisch leitfähige Metallleiste. Diese verbindet alle metallenen, nicht elektrischen Leitungen in Bauwerken, wie zum Beispiel Wasserleitungen, Gasleitungen, Heizungsrohre oder Abwasserrohre, mit der Erdungsanlage (siehe: äußeren Blitzschutz). Somit sind diese Leitungen permanent geerdet. Überträgt sich ein Blitzstrom, beispielsweise durch direkten Blitzeinschlag, auf die nicht elektrische Hausinstallation, so wird die hohe Spannung direkt ins Erdreich abgeleitet.

Der Potentialausgleich ist damit die wichtigste Maßnahme des inneren Blitzschutzes und zwingend notwendig, wenn eine äußere Blitzschutzanlage installiert wurde. Eine permanente Erdung funktioniert für Stromleitungen allerdings nicht, denn dann wäre der Stromkreis unterbrochen. Um diese und alle daran angeschlossenen Geräte trotzdem vor Überspannungen zu schützen, gibt es den Überspannungsschutz. Dabei führt ein Blitzstromableiter im Fall der Fälle eine kurzzeitige Erdung durch. So wird ein Großteil der extrem hohen Spannung in den Erdboden abgeleitet. Seit Dezember 2018 ist die Installation eines Schutzsystems gegen Überspannungen in allen Neubauten Pflicht.

Selbst mit einem Blitzstromableiter liegt noch eine restliche Überspannung im Stromnetz des Gebäudes vor, die auf ein niedrigeres Energieniveau gebracht werden muss. Dafür hat sich der dreistufige Überspannungsschutz bewährt.

Was ist ein dreistufiger Überspannungsschutz?

Ein dreistufiger Überspannungsschutz setzt über drei hintereinander geschaltete Schutzvorrichtungen sehr hohe Spannungen auf ein niedrigeres Niveau herab. Dadurch wird das Risiko von Überspannungsschäden deutlich verringert. Überspannungs-Schutzgeräte werden dabei in drei Kategorieren (Typ 1,2 und 3) eingeordnet und mit SPD (Surge Protective Devices) abgekürzt.

Der dreistufige Überspannungsschutz besteht aus:

SPD Typ 1: Grobschutz

Hierbei wird ein Blitzstromableiter (Achtung: kein Blitzableiter) direkt vor dem Stromzähler eingebaut. Die Energie eines eintreffenden Blitzstroms leitet er größtenteils ins Erdreich ab und reduziert damit die Überspannung auf einen deutlich geringeren Wert bis maximal 6.000 Volt.

ACHTUNG:
Für den Einbau eines Blitzstromableiters vor dem Stromzähler ist die Zustimmung des Stromversorgers nötig. Liegt diese nicht vor, muss der Blitzstromableiter hinter dem Stromzähler installiert werden. Der Stromversorger lehnt den Einbau beispielsweise dann ab, wenn der Blitzstromableiter Betriebsstrom benötigt.
 

SPD Typ 2: Mittelschutz

Hier befindet sich eine Überspannungsschutzeinrichtung im Sicherungskasten beziehungsweise in den Verteilerkästen. Diese reduziert die restliche Überspannung im Leitungsnetz auf circa 200 bis 600 Volt.

SPD Typ 3: Feinschutz

Der Feinschutz wird auch Endgeräteschutz genannt und muss vom Bewohner selbst eingerichtet werden. Hierbei handelt es sich um professionelle Überspannungsschutzstecker oder Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz. Diese werden zwischen Steckdose und elektrischem Gerät geschaltet und reduzieren die verbliebene Überspannung auf ein verkraftbares Niveau.

TIPP:
Wertvolle Geräte wie Computer oder Fernseher haben meist schon von Werk aus einen integrierten Feinschutz. Allerdings gibt es dabei auch große Qualitätsunterschiede. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte zusätzlich einen externen Feinschutz verwenden.
 

Wann ist eine Vorsicherung beim Überspannungsschutz nötig?

Eine Vorsicherung vor der Überspannungsschutzeinrichtung (SPD Typ 2) wird auch als Überstromschutzeinrichtung bezeichnet. Diese unterbricht den Stromkreis, sobald sie registriert, dass eine festgelegte Stromstärke überschritten wird. Eine solche Vorsicherung dient dem Schutz der Überspannungsschutzeinrichtung. Denn durch die extrem hohe Stromstärke kommt es zu einer starken Wärmeentwicklung, die das SPD beschädigen könnte.

Gibt es Adapter für Überspannungsschutz?

Es gibt Überspannungsschutzstecker oder Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz. Diese werden zwischen Steckdose und Gerät geschaltet. Diese Art Schutzvorrichtung wird auch als Feinschutz bezeichnet, ist Teil des dreistufigen Überspannungsschutzes und vom Bewohner selbst einzubauen.

Ein solcher Überspannungsschutz ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn auch ein Grob- und ein Mittelschutz installiert sind und somit ein dreistufiger Überspannungsschutz vorliegt.



Installation

Der Einbau eines Blitzschutz-Systems darf nur von Experten für Blitzschutz durchgeführt werden.

Wie wird eine Blitzschutzanlage installiert?

Die Installation einer Blitzschutzanlage ist hochkomplex. Zum einen sind die Beurteilung der Blitzschutzklasse und damit die Einordnung der generellen Bedrohung durch Blitzeinschläge Expertensache. Zum anderen müssen sowohl äußere als auch innere Blitzschutzanlagen exakt aufeinander abgestimmt sein. Fehler in der Installation können zu kostenintensiven Folgeschäden nach einem Blitzeinschlag führen, im schlimmsten Fall sogar Lebensgefahr für die Bewohner bedeuten. Aus diesen Gründen gehören Planung und Einbau in die erfahrenen Hände eines Fachbetriebs.

Der sogenannte Feinschutz wird als einzige Blitzschutzmaßnahme von den Bewohnern selbst durchgeführt.

Kosten

Die Gesamtkosten für eine Installation können bis zu 9.000 Euro betragen. Allerdings liegt der finanzielle Schaden, den ein einziger Blitzeinschlag ohne schützendes System verursacht, sehr schnell weit darüber.

Was kostet eine Blitzschutzanlage?

Die Kosten für eine vollständige Blitzschutzanlage, also mit äußerem und innerem Blitzschutz, können stark variieren und bei einem mittelgroßen Einfamilienhaus zwischen 2.300 und rund 9.000 Euro liegen. Mit folgenden Kosten sollten Sie ungefähr rechnen:

Kosten einer Blitzschutzanlage
Fangeinrichtung und Ableitungsanlage1.200 – 3.000 Euro
Erdungsanlage500 – 4.500 Euro
Potentialausgleich und Überspannungsschutz600 – 1.600 Euro
Gesamtkosten2.300 – 9.100 Euro

Die Erdungsanlage macht in der Regel den größten Anteil bei den Gesamtkosten aus, besonders dann, wenn ein Blitzschutz-System an einem bestehenden Objekt nachgerüstet wird. Aber auch die Menge der Ableitungen, der Regenrinnen und Zubehör wie Satellitenschüsseln nimmt Einfluss auf die Kosten für den äußeren Blitzschutz. Außerdem kostet das verwendete Material einer Blitzschutzanlage unterschiedlich viel. Edelstahl oder Aluminium sind beispielsweise günstiger als Kupferlegierungen.

WAHL DES MATERIALS:
Welches Material verwendet werden kann, hängt davon ab, welches Material an Ihrem Haus das leitfähigste, also das mit dem geringsten elektrischen Widerstand, ist. Daraus sollte dann auch der äußere Blitzschutz bestehen.
 

Bei Neubauten können Sie die ungefähren Kosten für den äußeren Blitzschutz auch mit einer Faustregel berechnen. Demnach betragen die Kosten für die Fangeinrichtung und die Ableitungsanlage zusammen circa 0,5 Prozent der Baukosten, die Erdungsanlage bis zu 5 Prozent.

Gesetzliche Regelungen und Normen

Ein Gesamtkonzept zum Blitzschutz gibt in Deutschland die seit 2006 geltende und im Oktober 2016 überarbeitet Norm DIN VDE 0185 vor. Für Europa wurde die allgemein geltende Blitzschutz-Norm unter DIN EN 62305 veröffentlicht.

Sind Blitzableiter Pflicht?

Eine Blitzableiter-Pflicht besteht nur für besonders gefährdete Gebäude, die entweder durch ihre Lage oder Größe Blitze anziehen oder bei denen ein Blitzeinschlag großen Schaden anrichten würde. Dazu können neben denkmalgeschützten Häusern auch Rechenzentren oder Industriebetriebe gehören. Normale Wohnhäuser sind davon meist ausgenommen. Allerdings legt jedes Bundesland in seiner Bauordnung selbst fest, welche Bauwerke nun genau dazu gehören. Meist besteht für folgende Gebäudearten eine Blitzableiterpflicht:

  • Häuser ab 20 Metern Höhe
  • Leicht brennbare Häuser wie Altbauten und solche mit Holz- oder Strohdach
  • Öffentliche Gebäude, in denen sich viele Menschen aufhalten, wie Einkaufszentren

Ist Überspannungsschutz Pflicht?

Seit dem 14.12.2018 ist der Einbau eines Überspannungsschutzes beim Neubau von Privatgebäuden und kleinen Büros verpflichtend. Grundlage dafür sind Neuerungen in den bestehenden Normen

  • DIN VDE 0100-443: Wann muss Überspannungsschutz eingebaut werden
  • DIN VDE 0100-534: Wie muss Überspannungsschutz umgesetzt werden

Diese gelten eigentlich schon seit Oktober 2016, allerdings lief bis zum Dezember 2018 die Übergangsfrist. Für bestehende Bauwerke gibt es laut der Normen keine Nachrüstpflicht. Wer jedoch sein Zuhause nachträglich mit einer vor Überspannungen schützenden Anlage ausstatten möchte, muss sich dabei an den aktuellen Normenstand halten.

Blitzschutzprüfung

Blitzschutzanlagen dienen der Sicherheit von Häusern und Bewohnern und sollten daher in regelmäßigen Abständen von einem Fachbetrieb auf ihre einwandfreie Funktion hin untersucht werden.

Was ist eine Blitzschutzprüfung?

Bei einer Blitzschutzprüfung wird die gesamte Blitzschutzanlage eines Bauwerks von einem Fachbetrieb auf ihre einwandfreie Funktion hin überprüft. Die Richtlinien zu dieser Prüfung sind in der Blitzschutz-Norm VDE 0185-305-3 festgelegt.

Zu einer Blitzschutzprüfung gehören unter anderem:

  • Prüfung aller Bauteile der Blitzschutzanlage
  • Messung des Erdungswiderstands der Erdungsanlage
  • Prüfung aller Überspannungs-Schutzgeräte
  • Messung des elektrischen Durchgangs von Installationen der Blitzschutzanlage
  • Prüfung der Wirksamkeit der Blitzschutzanlage nach baulichen Veränderungen

Wer führt die Blitzschutzprüfung durch?

Prüfungen der Blitzschutzanlage müssen von Blitzschutz-Fachkräften durchgeführt werden.

Wie oft ist eine Blitzschutzprüfung nötig?

Die Zeitabstände zwischen den Blitzschutzprüfungen sind in den Richtlinien zum Blitzschutz in der Norm DIN VED 0185-305-3 vorgegeben und liegen zwischen einem und vier Jahren. Dabei spielen unter anderem die Blitzschutzklasse des jeweiligen Gebäudes, das verwendete Material und die Umgebungsbedingungen eine Rolle.

In der Regel sind für Bauwerke mit Blitzschutzklasse I und II jedes Jahr Sichtprüfungen und alle zwei Jahre umfassende Prüfungen erforderlich. Gebäude mit Schutzklasse III und IV müssen normalerweise alle zwei Jahre gesichtet und alle vier Jahre umfassend geprüft werden.

Empfohlen wird eine Prüfung außerdem dann, wenn am Gebäude bauliche Veränderungen stattfanden.



Fazit

Eine vollständige Blitzschutzanlage besteht aus einem äußeren Blitzschutz, also einer Fangeinrichtung mit Blitzableiter, und einem inneren Blitzschutz. Letzterer setzt sich aus dem Potentialausgleich und dem Überspannungsschutz zusammen. Die Fangeinrichtung auf dem Dach eines Hauses fängt bei einem Gewitter Blitze ein, die ansonsten ins Gebäude eingeschlagen hätten, und leitet diese über die Ableitungsanlage an die Erdung ab. Die innere Schutzanlage setzt Blitzströme mit extrem hoher Spannung, die sich über das Stromnetz ins Hausinnere ausbreiten könnten, auf ein gefahrloses Niveau herunter. Kostentechnisch müssen Sie für eine Komplettinstallation bei einem Neubau bis zu 9.000 Euro einkalkulieren. Allerdings rentieren sich die Kosten bereits dann, wenn das Blitzschutz-System nur ein einziges Mal die schweren Folgen eines Blitzeinschlags verhindert. Denn neben zerstörten technischen Geräten drohen vor allem Hausbrände. Da Blitzschutzanlagen zur Sicherheit der Gebäude und Bewohner dienen, darf die Installation nur durch professionelle Fachbetriebe erfolgen.

Im Gegensatz zu einem Blitzableiter ist ein Überspannungsschutz seit Dezember 2018 in jedem Neubau verpflichtend.

Über unsere*n Autor*in
Judith Müller
Judith studierte Technikjournalismus und Technik-PR. Während ihres Studiums lernte sie beim Radio, bei der Zeitung und in der Kommunikationsabteilung eines Automobilzulieferers. Im Anschluss volontierte sie beim Immobilienportal Immowelt und schrieb dort unter anderem auch für den Hausbau-Ratgeber bauen.de.