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Finanzierung

Förderung beim Hausbau: Welche Fördermittel gibt es?

Bauunternehmen.org Team
Verfasst von Bauunternehmen.org Team
Zuletzt aktualisiert: 11. Februar 2022
Lesedauer: 9 Minuten
© AlexRaths / istockphoto.com

Die Zeiten, in denen man die Kosten für die Traumimmobilie komplett selbst stemmen muss, sind inzwischen vorbei. Beim Hausbau können Verbraucher eine Förderung in Anspruch nehmen, die die finanzielle Last spürbar reduziert. Einen Überblick über aktuelle und hilfreiche Fördermittel für den Hausbau finden Sie hier bei Bauunternehmen.org

Die Baukosten für ein Einfamilienhaus belaufen sich derzeit auf rund 1.220 Euro pro Quadratmeter. Bei einer 180 Quadratmeter großen Immobilie müssen Sie demnach rund 220.000 Euro finanzieren. Früher mussten Häuslebauer für diesen Zweck ihrer Hausbank einen Besuch abstatten. Dort kalkulierte ein Mitarbeiter den finanziellen Aufwand und machte dem Kunden Vorschläge für die Finanzierung. Heute müssen Sie zusätzlich noch etwas beachten: Vergessen Sie die staatliche Förderung für den Hausbau nicht!

Zuschüsse beim Hausbau: Vom Staat, Bundesländern, Kommunen & KfW

Das Angebot der Bauförderungen war noch nie so groß wie heute. Ob ein Darlehen der KfW-Bank, regionale Fördermittel oder Wohn-Riester – wer heute baut, dem stehen zahlreiche Förderungen zur Verfügung.

An dieser Stelle möchten wir betonen, dass es keine perfekte Hausbauförderung für jede Familie gibt. Welches Fördermittel Sie wählen, hängt ganz von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Wir stellen Ihnen jedoch alle Bauförderungen vor, auf die Sie zugreifen können.

KfW-Fördermittel: Bei Bauherren beliebt

KfW ist die Abkürzung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie fördert den Bau einer Immobilie mit einer Reihe von Fördermitteln, die von zinsgünstigen Krediten bis hin zu vorteilhaften Zuschüssen reichen. Der Vorteil der KfW-Programme ist die Tatsache, dass viele Fördermittel miteinander kombiniert werden können.

Für den Neubau einer Immobilie kommen drei Förderprodukte (+ ein Extra) infrage:

  • KfW 153: Bauherren erhalten einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro je Wohnung. Außerdem gibt es einen Tilgungszuschuss. Dieses Förderprogramm gilt nur für Neubauten, die auch einen KfW-Standard erreichen.
  • KfW 431: Wenn Sie sich für das Bauvorhaben für einen Experten für Energieeffizienz entscheiden, der Sie begleitet oder Ihnen bei der Planung hilft, übernimmt die KfW 50 Prozent der Kosten (maximal 4.000 Euro). Mit diesem Zuschuss können Sie sich ein Zertifikat für nachhaltiges Bauen erstellen lassen. Auch für dieses Förderprogramm muss Ihr Haus einen KfW-Standard erreichen.
  • KfW 124: Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist ebenfalls ein zinsgünstiger Kredit, der jedoch auf 50.000 Euro pro Vorhaben limitiert ist. Er lässt sich aber mit anderen KfW-Produkten kombinieren. Außerdem eignet sich dieser Kredit für Neubauten ohne besonderen energetischen Standard.
  • KfW 433: Sie denken beim Neubau über die Installation eines Brennstoffzellensystems nach? Die KfW gewährt in diesem Fall einen Zuschuss von maximal 28.200 Euro pro Brennstoffzelle.

Abseits der genannten Programme sollten Sie sich auch die Kredite 270 und 275 ansehen, die für erneuerbare Energien vergeben werden.

UNSER TIPP:
Geben Sie die Daten zu Ihrem Vorhaben auf der Website der KfW ein und finden Sie auf diese Weise alle passenden Förderungen und Kombinationsmöglichkeiten.

Das zuvor genannte KfW-Wohneigentumsprogramm kann übrigens mit regionalen Förderungen kombiniert werden:

Der niedrige Zins war bis vor wenigen Jahren der größte Vorteil der KfW-Förderungen. Angesichts historisch niedriger Zinsen fällt dieses Argument heute weg, sodass Sie die übrig gebliebenen Vorteile mit den Nachteilen vergleichen sollten. Eines spricht für KfW-Kredite: Sie werden von Banken vermittelt, sodass ein Berater in der Regel alle Formalitäten übernimmt und Sie sich nicht darum kümmern müssen. Dennoch sollte der günstige Zins nicht aus den Augen verloren werden, denn die KfW kann unter bestimmten Konditionen die Zinsen vieler Banken unterbieten. Der einzige negative Faktor ist die Laufzeit, die meist sehr kurz angesetzt ist. Außerdem lässt sich nicht sagen, ob die Zinsen zum Ende der Laufzeit genauso niedrig sein werden – und genau dann benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung.

Die nachfolgende Tabelle zeigt das Annuitätendarlehen (KfW 153) und seine Konditionen (Stand: März 2018):

Effektivzins pro JahrLaufzeit (Jahre)tilgungsfreie Anlaufzeit (Jahre)Zinsbindung
1,66 %4–101–210
1,97 %11–201–310
2,68 %11–201–320
2,02 %21–301–510
2,94 %21–301–520
HINWEIS:
Die KfW hat bereits angekündigt, dass die Optionen mit einer 20-jährigen Zinsbindung für Verträge ab dem 17. April 2018 entfallen. Aus diesem Grund lohnt es sich, ab diesem Zeitpunkt die Konditionen der KfW mit jenen anderen Banken genau zu vergleichen.

Wohn-Riester: Der Klassiker unter den Fördergeldern

In Zeiten von KfW und Co. ist die staatliche Förderung fast schon in Vergessenheit geraten. Diese spezielle Unterstützung wird seit 2008 gewährt und ist bei einigen Bauherren beliebt. Leider handelt es sich um ein äußerst komplexes und kompliziertes Angebot, das nicht ganz einfach zu erklären ist – wir versuch es dennoch:

Gemäß § 79 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) und § 10a Absatz 1 können folgende Personen Wohn-Riester nutzen:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Bezieher von Krankengeld
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Amtsträger, Beamte, Richter und Soldaten

Ziel dieses Produkts ist das mietfreie Wohnen in der Rentenphase, sodass sich Wohn-Riester nutzen lässt, um ein Haus zu bauen. Neben der klassischen Finanzierung durch Wohn-Riester gibt es noch eine weitere Alternative: Die Entnahme aus Geld-Riester. Wenn Sie vor vielen Jahren einen Vertrag geschlossen haben, um eine Zusatzrente zu erhalten, können Sie das gebildete Kapital (komplett oder teilweise) für den Hausbau verwenden.

Das Geld kann aus dem Vertrag teilweise oder komplett entnommen werden. Zur Verdeutlichung:

  • Beispiel A: Im Riestervertrag befinden sich 5.000 Euro. In diesem Fall müssen Sie den kompletten Betrag entnehmen. Sie benötigen mindestens 3.000 Euro, gleichzeitig müssen 3.000 Euro im Vertrag bleiben.
  • Beispiel B: Der Riestervertrag enthält 15.000 Euro. Sie können einen Betrag zwischen 3.000 und 12.000 entnehmen.

Ausführlichere Informationen rund um das Thema Wohn-Riester beim Hausbau finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.

Bauförderung von Ländern & Kommunen: In jedem Fall einen Blick wert

Länder und Kommunen vergeben seit geraumer Zeit Fördergelder für den Hausbau. Da das Angebot von Region zu Region verschieden ist, müssen Sie Informationen für Ihren Heimatort bei der zuständigen Behörde anfordern. Als Anlaufstelle empfehlen wir Ihnen die Website von Aktion pro Eigenheim, die eine ausführliche Liste zu allen Fördermitteln führt und öffentlich auflistet.

Fördermittel von Städten und Gemeinden können Sie ganz einfach über die Postleitzahlsuche finden. Nachfolgend ein Beispiel von Neunkirchen (PLZ: 57290):

Die Kommune fördert den Erwerb von Bauland mit einem Zuschuss. Bauherren müssen ihr Haus im Baugebiet Unterm Steimel errichten. Für jedes Kind erhalten Familien einen Nachlass für den Grundstückspreis von fünf Euro pro Quadratmeter (maximal 20 Euro). Anträge dürfen ausschließlich Familien mit Kindern stellen.

Wie immer gilt: Informieren Sie sich ausführlich über die Hausbauförderungen der Gemeinden und Städte. Vergleichen Sie die Angebote mit den Fördermitteln der KfW, Länder sowie Banken, ehe Sie eine finale Entscheidung treffen. Teilweise gelten sehr strenge Konditionen, die nicht zwingend zu ihrem Vorteil sein müssen.

Fördermittel von Kirchen: Ein Grundstück für Gläubige

Kirchen fördern, genauso wie Kommunen und Gemeinden, Familien, die sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen. Leider ist vielen Familien die Förderung der katholischen und evangelischen Kirche weitgehend unbekannt. Eine informative Übersicht mit allen Angeboten hat die Aktion pro Eigenheim zusammengestellt:

Die Förderungen basieren größtenteils auf Erbbaurechten; lediglich die Katholische Familienheimbewegung in Münster sowie das Bistum Dresden-Meißen gewähren ein Darlehen.

Arbeitgeberdarlehen: Auch der Chef greift Ihnen unter die Arme

Mindestens genauso unbekannt wie die Hausbauförderungen der Kirchen ist das Baugeld vom Chef, auch bekannt als Personalkredit oder Mitarbeiterdarlehen.

Diese Förderung lässt sich mit einer Förderung der KfW, Kommune, Kirche oder der Bundesländer kombinieren. Im Grunde handelt es sich um eine Entgeltzahlung als Gehalt oder Lohn, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird – unter bestimmten Voraussetzungen natürlich. Festgelegt wird ein Zeitpunkt, bis zu dem der Arbeitnehmer den Betrag vollständig zurückzahlen muss.

Der Vorteil eines Personalkredits ist, dass er zinsgünstig oder sogar zinsfrei ist. Vergeben wird er im Regelfall von der Personalabteilung, die ihn in einem Vertrag schriftlich regelt. In dem Dokument sollten folgende Details enthalten sein:

  • Zahlungszweck
  • Laufzeit
  • Verzinsung
  • Kündigungsvoraussetzungen
  • Rückzahlungsmodalitäten
  • Sicherheiten

Große Vorsicht ist geboten, wenn das Darlehen günstiger als am Markt üblich vergeben wird. In diesem Fall könnten unerwartete Steuern anfallen, da ein geldwerter Vorteil entsteht.

BAfA-Förderungen: Für erneuerbare Energien

Wer mit erneuerbaren Energien heizen möchte, sollte auf alle Fälle die Fördermittel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Erwägung ziehen. Leider sind viele Zuschüsse nur für Bestandsgebäude erhältlich, es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Wenn Sie sich für äußerst effiziente Wärmepumpen entscheiden, belohnt Sie das BAfA mit der Innovations- und Zusatzförderung. Prüfen Sie vor Baubeginn, ob das gewählte Produkt förderfähig ist. Alle Informationen zur Förderungen finden Sie hier beim BAfA.

Fazit:

Bauherren stehen heutzutage eine Vielzahl von Fördermitteln zur Verfügung, die Sie zur Verwirklichung ihres Traumes nutzen können. Zahlreiche Förderungen lassen sich miteinander kombinieren, jedoch ist es schwierig, einen Überblick zu behalten. Lassen Sie sich aus diesem Grund von einem Experten beraten, der Ihnen sagen kann, welche Förderungen für Sie infrage kommen und welche nicht.

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