Das Aufmaß bildet im Bauwesen die Basis für die Abrechnung von Bauleistungen. Es ist eine Methode, um die tatsächlich ausgeführten Leistung nach Bauabschluss zu bestimmen und ist die Grundlage für die finale Abrechnung.
Alles auf einen Blick:
- Das Aufmaß findet im Bauwesen Anwendung.
- Es hat eine bedeutende Position bei der Kostenkalkulation und kann auf verschiedene Weisen durchgeführt beziehungsweise bemessen werden.
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen regelt die näheren Modalitäten.
- Es muss bestimmte Anforderungen, zum Beispiel Prüfbarkeit, erfüllen, um Gültigkeit zu erlangen.
Definition
Ein Aufmaß ist ein Begriff aus dem Bauwesen. Es gibt die genauen Maße eines Gebäudes an, an denen sich die entsprechenden Baumaßnahmen orientieren.
Was ist ein Aufmaß?
Der Name leitet sich aus der durchgeführten Tätigkeit ab: Ein Bauobjekt wird aufgemessen. In der Regel finden die genauen Messungen direkt auf der Baustelle statt. Alternativ kann der Umfang der Leistungen auch über Bauzeichnungen und Ausführungspläne bestimmt werden. Das Aufmaß dient entweder dazu, ein Leistungsverzeichnis oder eine Abrechnung dieser Leistungen zu erstellen. Wird das Dokument von Bauherr und Bauunternehmer unterzeichnet, zählt es als Urkunde. Fehler in den Angaben können rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Welchen Zweck hat ein Aufmaß?
Dem Aufmaß kommt bei der Beurteilung von baulichen Leistungen besondere Bedeutung zu. Es dient als Grundlage für die finale Abrechnung und ist nicht zu verwechseln mit dem Küchenaufmaß, bei dem es lediglich darum geht, die richtigen Dimensionen für eine ordnungsgemäße Planung zu finden. Mit Aufmaßen im Sinne der baulichen Definition kann der Umfang der erbrachten Bauleistungen bestimmt werden.
Arten
In der Praxis gibt es verschiedene Arten: das zeichnerische und das örtliche sowie das einseitige und das gemeinsame Aufmaß.
Was ist ein zeichnerisches Aufmaß?
Ist ein Bauvertrag als Einheitspreisvertrag vereinbart, werden üblicherweise Ausführungszeichnungen und ein Leistungsverzeichnis angefertigt. Beim zeichnerischen Aufmaß untersucht der Prüfer, ob die Leistung den Ausführungszeichnungen entspricht. Der Aufwand bei dieser Variante ist vergleichsweise gering, sie setzt jedoch voraus, dass die Leistungen und alle ihre etwaigen Änderungen in den Skizzen angeführt werden.
Was ist ein örtliches Aufmaß?
Diese Variante verlangt nach einer Messung vor Ort. Sie ist aufwendiger und kommt dementsprechend nur zum Einsatz, wenn eine zeichnerische Variante nicht oder nur in Teilen möglich ist. Während das örtliche Aufmaß bei Neubauten relativ selten genutzt wird, findet es zum Beispiel bei Sanierungsarbeiten und Renovierungen deutlich häufiger Anwendung.
Was ist ein prüffähiges Aufmaß?
Hierbei muss der Auftragnehmer ein Maß erstellen, seine Leistungen prüfbar abrechnen und die entsprechenden Nachweise beifügen. Diese Nachweise sind in der Regel Pläne, Zeichnungen, Wiegescheine und ähnliche Dokumente. Wichtig ist, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber dadurch transparent macht, welche Leistungen er effektiv erbracht hat. Zur Prüfbarkeit gehören auch korrekte Maßeinheiten, beispielsweise Quadratmeter für eine Wohnfläche. Steht eine ungültige Angabe in dem Dokument, beispielsweise Kilogramm, gilt es als nicht prüfbar.
Was ist ein gemeinsames Aufmaß?
Beim gemeinsamen Aufmaß ist es dem Auftraggeber möglich, auf die Dokumentation des Auftragnehmers bereits während der Bauphase Einfluss zu nehmen. Gemeinsame Feststellungen sind für beide Parteien bindend. Sie sind für Leistungen vorgesehen, die im Laufe der Bauphase verdeckt werden und damit nach der Fertigstellung nicht mehr sichtbar sind. Das gilt zum Beispiel für Leitungen, die später von Putz überdeckt werden.
Was ist einseitiges Aufmaß?
Bei einem einseitigen Aufmaß ist der Auftraggeber nicht zugegen. Solange der Auftragnehmer jedoch prüffähige Unterlagen erstellt hat, ist es dem Auftraggeber in den meisten Fällen nicht möglich, die Abrechnung anzufechten. Die Beweislast hinsichtlich gemachter Fehler liegt bei ihm.
Anforderungen
Um gültig zu sein, müssen die Bemessungen und deren Dokumentation bestimmte Aufmaßanforderungen erfüllen. Dabei nimmt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen eine wichtige Position ein.
Welche Anforderungen muss ein Aufmaß erfüllen?
Die Anforderungen sind formaler Natur und verlangen einen klaren Aufbau und eine wirtschaftliche Aufstellung. Zudem müssen die Angaben leicht zu überprüfen (Grundsatz der prüfbaren Abrechnung), sehr genau ausgeführt sowie auf einfache Weise nachzuvollziehen sein.
Wichtig ist außerdem, dass die Bemessungen zeitnah aktualisiert und nach dem jeweiligen Abschluss der im Leistungsvertrag festgelegten separaten Leistungen durchgeführt werden. Diese Arbeit ist genau auszuführen und lässt nur in Ausnahmefällen Näherungsverfahren zu.
Was ist ein Aufmaß nach VOB?
Bei der VOB handelt es sich um die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), herausgegeben vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen. Sie regelt die Vertragsmodalitäten, die bei Bauaufträgen erforderlich sind. Sie gilt in Deutschland verpflichtend für öffentliche Auftraggeber, also Bauaufträge, die von Staat oder Kommunen in Auftrag gegeben werden und findet in der Praxis auch bei zahlreichen Privatprojekten Anwendung. Nach einem VOB-Vertrag entfällt eine explizite Bauabrechnung bei einem Festpreis, wenn das genaue Aufmaß feststeht. Selbiges gilt üblicherweise auch für einen Pauschalvertrag.
Die VOB dient als Berechnungsgrundlage, im Besonderen § 14 VOB, Teil B und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Vor allem die DIN-Vorschriften zum Thema Abrechnung, die sich in Abschnitt C der VOB befinden, spielen eine entscheidende Rolle. Im fünften Abschnitt finden ATV DIN 18299 bis DIN-Norm 18459 Erwähnung, die die Bedingungen für das Aufmaß und die Abrechnung festlegen. Sie gelten für die Bereiche Tiefbau und Hochbau sowie für Ausbaugewerke.
Im Zuge des Bauvertrages empfiehlt es sich, zu prüfen, ob eine elektronische Bauabrechnung zum Einsatz kommen soll. Entweder als Bauabrechnung mit IT-Anlagen oder mit selbstregistrierenden Messgeräten. Festgelegt sind zusätzliche Vertragsbedingungen zu derartigen Bemessungsarten in der Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB). Grundlage für die Abrechnung und den Leistungsumfang bilden die einzelnen Verfahrensbeschreibungen, insbesondere die REB 23.003.
Was ist die Kostenkontrolle?
Da der Bauleiter die Kostenkontrolle übernimmt, kommt ihm die Aufgabe zu, die Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen durchzuführen. Er gleicht diese mit den Vertragspreisen ab, die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber verhandelt wurden. Dabei stützt er sich auf die Ausführungen des Aufmaßes. Er prüft, ob die ausgeführten Leistungen den Vereinbarungen entsprechen. Zu den notwendigen Punkten gehören die Kosten des tatsächlichen Objektes und der vereinbarte Einsatz von Material zu vertraglich festgesetzten Preisen. Der Bauherr muss als Auftraggeber zudem rechtzeitig informiert werden, sofern es Abweichungen gibt, die der Auftragnehmer zu verantworten hat.