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Was ist das Baurichtmaß?

Bauunternehmen.org Team
Verfasst von Bauunternehmen.org Team
Zuletzt aktualisiert: 12. August 2021
Lesedauer: 4 Minuten

Ob bei der Planung eines Neubaus oder eines Renovierungsprojekts: Exakt ausgerechnete Maßangaben für die unterschiedlichen Baukomponenten sind essenziell für eine reibungslose Umsetzung. Welche Rollen hier das Baurichtmaß und das Nennmaß spielen, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Inhaltsverzeichnis
  1. Definition
  2. Fazit

Alles auf einen Blick

  • Das Baurichtmaß ist ein Rastermaß aus dem Mauerwerksbau, aus dem sich alle Maße im Bau ableiten. 
  • Die Basiseinheit lautet 12,5 Zentimeter, also ein Achtel eines Meters.
  • Die DIN 41172 (Maßordnung im Hochbau) legt die Werte im Bauwesen als Grundlage zur Abmessung von Bauelemente und Gebäuden.
  • Das Nennmaß lässt sich aus dem Baurichtmaß ableiten.

Definition

Das Baurichtmaß dient im Bauwesen zum Rastern aller verwendeten Maße der Bauteile. Es handelt sich um ein fest definiertes Rastermaß und in DIN-Normen werden sämtliche Maße festgelegt.

Was ist das Baurichtmaß?

In der theoretischen Bauplanung dienen die Baurichtmaß-Normen als Grundlage für die theoretischen Maße der Bauteile. Das Baurichtmaß gibt Breite, Länge und Höhe eines Bauteils an und stammt aus dem Mauerwerksbau. Im Mauerwerksbau werden Steinbauteile in einem Achtelmetermaß einheitlich abgemessen. Dieses Maßsystem wird auch oktametrisches Maßsystem genannt.

Die Grundeinheit für dieses Maßsystem und damit für das Baurichtmaß beträgt 12,5 Zentimeter. Die 12,5 Zentimeter entsprechen einem Achtel Teil eines Meters (12,5 Zentimeter x 8 = 100 Zentimeter = 100 Meter). Alle Maße sind also entsprechend ein Vielfaches von 12,5 Zentimetern. Die genauen Angaben der unterschiedlichen Baukomponenten sind in der DIN 4172 (Maßordnung im Hochbau) festgelegt.

So wird sichergestellt, dass die einzelnen Bauteile zueinander passen. Das dient zur Vorbeugung von Konstruktionsfehlern und die einzelnen  Bauteile können in der Praxis ohne weitere Nachbesserungen zusammengebaut werden.

Was ist das Baunennmaß?

Das Baunennmaß oder auch Rohbau-Nennmaß ist ebenfalls eine wichtige Größe für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung eines Bauprojekts – besonders für Maueröffnungen wie Türen und Fenstern. Es sind die tatsächlichen Maße, die in den Bauplanungen  für die Bauelemente eingezeichnet werden. Das Nennmaß leitet sich vom Baurichtmaß ab: Der Baunennmaß-Wert ergibt sich durch das Addieren und Subtrahieren der Fugenbreite.

Wenn ein Bauteil also keine Fuge besitzt, muss zu dem Baurichtmaß keine Fugenbreite dazugerechnet oder abgezogen werden. Ist das der Fall, so hat der Nennwert den selben Wert wie das Baurichtmaß. 

Was ist das Baurichtmaß bei Türen? 

Die Maße aller Bauelemente werden durch eine DIN vorgeben, wie die für den Einbau von Türen und Fenstern. Die Standardmaße für Türen sind in der DIN 18101 (Türen für den Wohnungsbau) und für die dazugehörigen Wandöffnungen in der DIN 18100 festgelegt.

Basieren die Baupläne der Türen auf diesen Vorgaben, wird eine optimale Relation zwischen den Höhen und Breiten der Tür, der Zarge sowie dem Türblatt sichergestellt. Es gibt unterschiedliche Methoden, um die idealen Türmaße zu ermitteln. Hierbei kommt es darauf an, ob das Bauobjekt ein Altbau oder Neubau ist. Die Messungen im Altbau werden auch davon beeinflusst, ob mit DIN-genormten Bestandstüren oder ungenormten Fertigungstüren gearbeitet wird. 



Fazit

Das Baurichtmaß ist ein Rastermaß und besitzt als Grundeinheit einen Achtelmeter, also 12,5 Zentimeter. Das Richtmaß standardisiert Höhe, Länge und Breite von Baubestandteilen und bietet Orientierung in der Messarbeit. Die genauen Werte werden in der DIN 41172 (Maßordnung im Hochbau) zu finden.  Bauteile, die in das Mauerwerk eingebaut werden, sowie Türen und Fenster werden im sogenannten Nennmaß gemessen. Das Nennmaß lässt sich auch dem Baurichtmaßwert ableiten und ergibt sich durch das dazuzählen oder abziehen des Richtmaßes der Fugenbreite. 

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Bauunternehmen.org Team
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