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7 Schadensfälle beim Hausbau: Welche Versicherungen sollten Bauherren abschließen?

Bauunternehmen.org Team
Verfasst von Bauunternehmen.org Team
Zuletzt aktualisiert: 01. April 2022
Lesedauer: 11 Minuten
© Tumisu / Pixabay.com

Was ist eine Bauherrenversicherung?

Der Begriff Bauherrenversicherung beschreibt den Versicherungsschutz für Bauherren, der diese vor den finanziellen Folgen von entstandenen Schäden beim Hausbau schützt – egal ob Personen- oder Sachschäden. Dazu gehören zum Beispiel die Bauleistungsversicherung sowie die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Wann immer es zu einem Unfallgeschehen auf Ihrer Baustelle kommt, sind Sie als Bauherr sehr schnell kostentechnisch in der Haftung. Dabei kann es sein, dass Ihnen nach dem Bauvertragsrecht ein Verstoß gegen Vorschriften der Unfallverhütung oder gegen Ihre Verkehrssicherungspflicht vorgehalten werden. Als Bauherr sind Sie in solchen Fällen immer der erste, der in Anspruch genommen wird. Die Regelungen im neuen Bauvertragsrecht, das seit dem 1.1.2018 gültig ist, sollen Bauherren jedoch besser schützen.

Um dennoch in der oft besonders unfallträchtigen Zeit des Baus auf der sicheren Seite zu sein, benötigen Sie unbedingt einen ausreichenden Versicherungsschutz für Bauherren. Besonders bei Personenschäden infolge eines Unfalls sind Übertragungen des Risikos an Firmen, Architekten oder Subunternehmer oft rechtlich unwirksam, weshalb das Risiko des Schadensersatzes an Ihnen als Bauherr hängenbleibt. Mit verschiedenen Bauherrenversicherungen können Sie sich dagegen absichern. Wir geben Ihnen einen Überblick über mögliche Schadensfälle und die richtigen Versicherungen und erklären außerdem, worauf Sie bei der Wahl der richtigen Versicherung für Bauherren achten sollten.

Wogegen sollten sich Bauherren versichern?

Es ist tragisch, wenn Bauherren monate- oder jahrelang ihr Wohnheim planen und es in der Bauphase zu Problemen kommt. Häufig anzutreffen sind Schwachstellen im Vertrag zwischen der Baufirma sowie dem Kunden. Früher wurden Verträge gezielt offen gelassen oder schwammig formuliert. Dank des ab dem 1. Januar 2018 gültigen Bauvertragsrechts haben Verbraucher nun das Recht auf eine detailreiche Baubeschreibung. Dennoch gibt es oft Lücken in Verträgen, die erst während der Bauphase geklärt werden müssen – und das sorgt im Regelfall für Mehrkosten auf der Kundenseite. Irreführend sind auch in vielen Verträgen zu findende Begriffe, wie zum Beispiel hochwertig oder exklusiv. Lassen Sie sich stattdessen die zu verbauenden Produkte besser mit technischen Daten beschreiben (zum Beispiel Fabrikat und Größe).

ACHTUNG:
Differenzen zwischen Bauherr und Bauunternehmen gibt es nicht selten auch zum Thema schlüsselfertiges Bauen. Der Begriff ist rechtlich nicht exakt definiert und ist nicht mit der Bezeichnung „bezugsfertiges Bauen“ gleichzusetzen. Unter Umständen muss der Bauherr nach Abschluss der Bauphase noch bestimmte Eigenleistungen erbringen, wie etwa das Verlegen von Bodenbelägen oder das Streichen von Wänden. Achten Sie darauf, solche Details vor Vertragsabschluss mit dem Bauunternehmen zu klären!

Lassen Sie sich von Anfang an von einem erfahrenen Bauunternehmen beraten, das alle Details zur Verwirklichung Ihrer Immobilie vertraglich regelt. Optional können Sie sich auch von einem Baurechtsexperten helfen lassen, der den Vertrag prüft. Auf diese Weise können Sie verschiedene Risiken minimieren, damit die Bauherrenversicherung gar nicht erst zum Einsatz kommen muss.

Abseits vertraglicher Hürden gibt es noch weitere typische Schadenfälle, gegen die Sie sich jedoch mit einer entsprechenden Bauherrenversicherung schützen können:

1. Wie schützt man sich als Bauherr vor der Insolvenz des Bauunternehmens?

Kaum eine Nachricht ist für zukünftige Hausherren trauriger, als die angemeldete Insolvenz ihres Bauunternehmens. Überraschend ist sie nicht immer. Wenn die Firma häufige Vorauszahlungen fordert und Arbeiten wochenlang stillstehen, sollten Sie misstrauisch werden. Ob das Unternehmen tatsächlich insolvent ist, können Sie auf insolvenzbekanntmachungen.de prüfen. Schalten Sie im Anschluss einen Baurechtsanwalt ein, der den Insolvenzverwalter fragen wird, ob der Bauvertrag weiterläuft; auf eine Antwort müssen Sie bis zu sechs Monate lang warten. Gegen die finanziellen Folgen einer Insolvenz können Sie sich als Bauherr durch den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung schützen.

2. Wer zahlt bei Bauverzögerungen?

Im Vertrag ist von einem Abschluss des Bauvorhabens nach sechs Wochen die Rede, nach zwei Monaten ist aber noch kein Ende in Sicht? In diesem Fall wird es für Sie teuer, denn Sie müssen unter Umständen weiterhin Miete zahlen; außerdem berechnet Ihnen die Bank Bereitstellungszinsen für Ihr Darlehen. Schützen Sie sich gegen Verzögerungen mit einer Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt.

3. Was tun bei Pfusch am Bau?

Ihre Präsenz als Bauherr auf der Baustelle ist regelmäßig gefragt, jedoch können Sie die Handwerker und Bauarbeiter nicht rund um die Uhr überwachen. Lassen Sie sich von einem Architekten helfen, der eine gute Bauqualität gewährleistet. Bauberater kosten laut dem VPB 60 bis 100 Euro die Stunde und werden bei problemlosen Projekten zehn bis 15 Stunden lang benötigt; diese Kosten lohnen sich aber, weil die Experten im Gegenzug auf gute Bauarbeiten achten. Optional können Sie noch eine Bauleistungsversicherung abschließen, die Sie vor Leistungsmängeln schützt.

UNSER TIPP:
Bei Streitigkeiten bezüglich der erbrachten Leistungen kann ein Gutachter helfen. Er kann baubegleitend arbeiten oder im Schadensfall prüfen, ob Baumängel vorliegen. Sachverständige in Ihrer Nähe können Sie über unser Partnerportal Gutachter.org kontaktieren.

4. Wer zahlt bei Schäden durch Wind und Wetter?

Für Bauherren und Bauunternehmen nicht vorhersehbar sind Stürme oder Naturkatastrophen, die Personen- oder Sachschäden auf der Baustelle auslösen können. Gegen solche Schäden können Sie sich mit einer Bauleistungsversicherung schützen.

5. Wer zahlt bei Brandschäden und Blitzschlag?

Schäden, die durch Blitzschlag, Brände oder Explosionen entstehen, können Sie mit einer Feuerrohbauversicherung absichern, die von den meisten Banken ohnehin verlangt wird. Vorteilhafter ist jedoch der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, die in der Rohbauzeit bei einigen Versicherungsgesellschaften mit Feuerversicherungsschutz abgeschlossen werden kann.



6. Gibt es Ersatz bei Diebstahl auf Baustelle?

Diebstahl ist ein Problem auf vielen Baustellen, gegen das Sie sich leider nur schwer versichern können. Die bereits angesprochene Bauleistungsversicherung greift nur für bereits verbaute Teile. Für unverbautes Material liegt die Verantwortung theoretisch beim Handwerker beziehungsweise dem Bauunternehmen, jedoch kann im Streitfall die ausreichende oder eben fehlende Sicherung der Baustelle gegen unbefugten Zutritt entscheidend sein – und diese liegt im Verantwortungsbereich des Bauherrn. Deshalb ist es wichtig, Materialien nur gut verpackt auf der Baustelle zurückzulassen und den Zutritt für Unbefugte möglichst zu erschweren.

7. Wer haftet für Personenschäden durch Unfälle?

Kommen Mitarbeiter des Bauunternehmens durch Unfälle zu Schaden, wird geprüft, ob die Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle erfüllt wurden. Diese kann der Bauherr auf den Bauunternehmer übertragen, jedoch ist er weiterhin für Verstöße haftbar – gegen eventuelle Haftpflichtansprüche schützt ihn die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Eine Bauhelferversicherung ist auch dann wichtig, wenn der Bauherr Eigenleistungen beim Bau erfüllt und/oder Verwandte, Freunde und Bekannte mitarbeiten und zu Schaden kommen.

Hausbau: Wann ist eine Bauherrenhaftpflicht notwendig?

Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf der Baustelle haftbar, auch wenn Sie die Aufsicht und die Einrichtung von Sicherheitsmaßnahmen an Dritte, beispielsweise den Bauunternehmen, übergeben. Kommen beispielsweise Personen während der Bauarbeiten zu Schaden, wird geprüft, ob Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind. Gegen eventuelle Haftpflichtansprüche schützen entsprechende Versicherungen.

ACHTUNG:
Auch unbebaute Grundstücke müssen abgesichert werden. Um sich hier gegen Haftpflichtansprüche abzusichern, kann eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke sinnvoll sein.

Bauherrenversicherung: Reicht meine private Haftpflichtversicherung?

Als privater Bauherr besteht zwar in begrenztem Umfang unter Umständen auch eine Leistungspflicht Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Allerdings dürfte die Summe in den meisten Fällen nicht ausreichen, weil diese in der Regel als Bauherren-Versicherungsschutz nur eine Summe von höchstens 50.000 Euro abdeckt. Das wird für viele mögliche Schadensereignisse und insbesondere komplexe Personenschäden nicht ausreichen.

Ohne eine eigene zusätzliche Versicherung in der Bauphase sollten Sie also auf keinen Fall mit dem Bau beginnen. Allenfalls für sehr kleine Bauvorhaben beziehungsweise Baustellen könnten Sie unter Umständen mit einer Privathaftpflicht als Versicherung in der Bauphase noch ausreichend geschützt sein. Das Risiko sollten Sie aber keinesfalls eingehen.

Muss ein privater Bauherr Helfer auf der Baustelle bei der Bau BG versichern?

Private Unterstützung ist beim Hausbau nicht unüblich. Viele Bauherren wissen jedoch nicht, dass sie in solchen Fällen einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator benötigen. Ist dieser auf der Baustelle vertreten, bleibt die Überwachungspflicht jedoch weiterhin beim Bauherrn.

Private Helfer können Bauherren auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Bau) anmelden – und zwar spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeiten. Die Anmeldung erfolgt unkompliziert online auf der Website bgbau.de.

ACHTUNG:
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht für Gefälligkeitsleistungen von Verwandten und Freunden. Für deren Leistungen müssen Sie eine private Unfallversicherung abschließen.

Wann brauche ich eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung?

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, auch Heizöltank-Haftpflichtversicherung genannt, sichert Schäden an der Umwelt ab, die durch undichte oder gebrochene Heizölleitungen und -tanks entstehen. Tritt beispielsweise während des Einbaus einer Heizanlage Öl aus und verschmutzt das Grundwasser, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden und muss die Kosten für die Gewässerreinigung, die Säuberung des umliegenden Erdreichs, damit verbundene Personenschäden und eventuelle Gutachtertätigkeiten aufkommen. Davor schützt explizit die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung; jedoch decken auch einige Privathaftpflichtversicherungen diese Schadensfälle ab.



Bauherrenversicherungen im Vergleich: Welche ist die richtige Versicherung für mich?

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail – und das ist auch bei der Wahl einer Bauherrenversicherung der Fall, da viele Bauherrenversicherungen einige mögliche Risiken gar nicht abdecken. Außerdem werden Sie bei einem Vergleich der Bauherrenhaftpflicht- oder Bauleistungsversicherung sehr schnell feststellen, dass es erhebliche Preisunterschiede für eine Versicherung des Hausbaus gibt. Lesen Sie die Policen genau und vergleichen Sie das Angebot unterschiedlicher Dienstleister.

Achten Sie dabei insbesondere auf folgende Punkte:

  • Die Versicherungssumme einer Bauleistungsversicherung sollte Empfehlungen der Stiftung Warentest zufolge mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen.
  • Eigenleistungen sind bei einigen Angeboten bis zu einem bestimmten Betrag mitversichert.
  • Mitversichert sollten Senkung, Erdrutsch sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen sein.
  • Nur wenige Bauherrenversicherungen haften für Be- und Entladetätigkeiten.
  • Wenn Grabungsarbeiten nötig sind, sollten Sie eine Police wählen, die für Leitungsschäden sowie sonstige Tätigkeitsschäden aufkommt; bei einigen Policen gilt in dieser Hinsicht eine Entschädigungsgrenze im fünfstelligen Bereich.

Welche Bauherrenversicherung Sie letztendlich wählen, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Vergleichen Sie in jedem Fall verschiedene Angebote, denn eine Analyse von Stiftung Warentest hat gezeigt, dass sich Preis und Leistungen deutlich unterscheiden.

Welche Pflichten hat ein Bauherr gegenüber der Versicherung?

Auch mit einer Versicherung haben Sie nur den vollen Schutz, wenn Sie beispielsweise in der Bauphase auch Veränderungen der versicherten Bausumme (also in der Praxis Erhöhungen) sofort der Bauherrenversicherung melden und den Bauherren-Versicherungsschutz entsprechend erhöhen lassen. Nur wenn Sie diese Pflicht beachten, haben Sie immer den Schutz in der Bauphase.

Es ist bereits zu spät, sich erst im Falle eines eingetretenen Schadens bei der Versicherung zu melden. Dann geht Ihnen sogar der komplette Schutz durch die Bauherrenversicherung verloren. Sie müssen sofort nach Kenntnis und vor Schadenseintritt die Erhöhung mitgeteilt haben und dann auch die nachträgliche Erhöhung der Prämie für die Versicherung der Bauphase bezahlt haben.

Auch für den Fall, dass es zu einer Verlängerung der Bauzeit und damit der Laufzeit der Police für den Versicherungsschutz kommt, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung der Police beantragen oder notfalls auch einen neuen Vertrag für die Bauherrenversicherung abschließen. Eine nachträgliche Prämienzahlung wird auf jeden Fall fällig werden. Damit müssen Sie bereits vorab kalkulieren. Allerdings bleibt damit auch der vollen Versicherungsschutz bestehen.

Fazit: Hausbau ausschließlich mit Bauherrenversicherung

Gegen die meisten Schäden, die während des Hausbaus auftreten können, können Sie sich mit einer passenden Bauherrenversicherung absichern. Sie deckt im Schadensfall Haftpflichtansprüche aufgrund von schuldhaftem oder fahrlässigem Verhalten, das dem Bauherrn zugerechnet wird, und damit verbundene existenzbedrohende Schadensersatzforderungen ab. Sie können sich gegen Schäden durch die von Ihnen beauftragten Firmen absichern, wenn diese ihre Arbeit nicht mangelfrei erbringen, oder sich selbst vor dem Ruin bewahren, wenn es Schäden am Bau gibt oder zum Beispiel ein Unwetter den kompletten Rohbau zerstört. Bevor Sie die Bauherrenversicherung abschließen, sollten Sie sich jedoch genau über die Preise der verschiedenen Angebote informieren und zugleich die Unterschiede im Leistungsumfang prüfen. Nur auf diese Weise können Sie feststellen, ob das vorhandene Risiko überhaupt im Leistungsumfang der Hausbau-Versicherung enthalten ist.

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