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Baubranche

Bauen mit oder ohne Architekt? Diese Leistungen können Sie erwarten!

Bauunternehmen.org Team
Verfasst von Bauunternehmen.org Team
Zuletzt aktualisiert: 16. September 2021
Lesedauer: 11 Minuten
© venuestock / istockphoto.com

Was macht ein Architekt?

Ein Architekt ist für die technische, funktionale, gestalterische und wirtschaftliche Planung sowie die Einrichtung von Bauwerken und Gebäuden verantwortlich. Besonders die ästhetische und effiziente Gestaltung von Bauten und die Ausführung sowie Überwachung der Baupläne stehen im Arbeitsalltag eines Architekten Vordergrund. Das Berufsbild des Architekten bewegt sich durch die vielseitigen Aufgaben zwischen den Ingenieurswissenschaften und den bildenden Künsten.

Wer seinen Traum vom eigenen Haus verwirklichen will, steht vor der Frage: Bauen mit Architekt oder ohne? Erfahren Sie im Folgenden auf Bauunternehmen.org, in welchen Leistungsphasen ein Architekt zum Einsatz kommt, was ein Architekt für Leistungen beim Hausbau erbringt, welche Vorteile es hat, die Hausplanung mit Architekt durchzuführen, und wie der Architekt sein Honorar ermittelt.



Überblick: Worin liegen Vor- und Nachteile des Bauens mit Architekt?

Inwieweit lohnt sich das Bauen mit Architekt überhaupt? Zunächst erfüllen Architekten Wünsche: Sie sind in der Lage, die individuellen Vorstellungen beim Hausbau in die Realität umzusetzen. Ob Einflüsse aus historischer und modernen Architektur oder Besonderheiten in der Raum- und Lichtgestaltung – Architekten können bei der Planung sämtliche Ideen in die Planung und Umsetzung mit einfließen lassen. Bei Fertighäusern ist das in diesem Umfang natürlich nicht möglich. Auf der anderen Seite ist allerdings keine wirkliche Kostensicherheit gegeben. Die große Freiheit kann zur Kostenfalle werden.

Kann ein Architekt mehr als Häuser bauen?

Die klare Antwort lautet: Ja! Ein Architekt entwirft, plant, organisiert, konstruiert, überwacht – sein Aufgabenbereich ist also wesentlich umfangreicher und anspruchsvoller. Besonders ein organisatorisches Talent ist daher also gefragt.

Wie arbeiten Architekt und Bauherr zusammen?

Der Schlüssel zum Erfolg liegt beim Hausbau in einer vertrauenswürdigen Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt. Die wichtigste Anforderung an einen Bauherrn ist, dass er sich seinen eigenen Wunschvorstellungen im Klaren ist, einen Investitionsrahmen im Kopf hat und beides klar sowie konkret kommuniziert. Sobald sich der Bauherr für einen Architekten entschieden hat, sollte er großes Vertrauen entgegenbringen und ebenso kompromissbereit sein.

Der Architekt ist der Partner an der Seite des Bauherrn, der nach der besten Lösung aus Wunsch und Möglichkeiten sucht. Er übernimmt Vermittlungsaufgaben, wie beispielsweise das Klären baurechtlicher Fragen. Ehrlichkeit und Transparenz auch bei falschen Entscheidungen sind weitere Grundvoraussetzungen.



Bauen mit Architekt: Welche Leistungsphasen gibt es?

Die Aufgabenplanung von Architekten beim Hausbau lässt sich in insgesamt neun sogenannte Leistungsphasen gliedern:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung
  9. Objektbetreuung und Dokumentation

In der Regel übernehmen Architekturbüros alle neun Leistungsphasen, einzelne haben sich jedoch darauf spezialisiert, ein Projekt nur bis zur Genehmigung zu betreuen (Phasen 1-4). Andere wiederum übernehmen nur die Ausführungsplanung und Realisierung (Phasen 5-9).

Was macht ein Architekt vor dem Hausbau?

Wenn Sie einem Architekten die Bauleitung übertragen haben, erfolgt in der ersten Leistungsphase die Grundlagenermittlung. Dies ist die Basis, damit der Architekt mit der eigentlichen Planung Ihres Bauvorhabens beginnen kann. Der Architekt prüft, wie, was und wo Sie bauen dürfen. Hierbei erfragt der Architekt Ihre genauen Vorstellungen Ihres Eigenheims und Ihre finanziellen Möglichkeiten. Zudem führt er gemeinsam mit Ihnen eine Begehung Ihres Grundstückes durch. Im Beratungsgespräch ermittelt der Architekt die Leistungen, die Sie benötigen. Auch die Klärung der Frage, ob zusätzliche Fachplaner für Ihr Bauvorhaben notwendig sind, zählt zu den Leistungen, die ein Architekt übernimmt. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung der ersten Beratungsgespräche.

Wie läuft die Hausplanung mit Architekt ab?

In dieser zweiten von insgesamt neun Leistungsphasen gibt der Architekt Ihnen eine erste Vorstellung Ihres zukünftigen Zuhauses. Auf der Grundlage Ihrer Wünsche und Bedürfnisse erstellt er Ihnen einen Vorentwurf Ihres Hauses. So können Sie anhand der Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen bereits erkennen, welche Räume wie groß sind und wie die Gestalt Ihres Hauses in etwa aussehen wird. Darüber hinaus erstellt Ihnen der Architekt eine erste Kostenschätzung. Auch die Aufgabe, die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens bei den zuständigen Behörden zu prüfen, hat der Architekt bereits übernommen.

Hausbau: Wie verläuft die Entwurfsplanung mit Architekt?

In der Entwurfsplanungsphase erledigt der Architekt alle erforderlichen Zeichnungen unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen. Die Beiträge anderer an der Planung Beteiligter sind in diese Entwürfe bereits integriert.

Als Ergebnis erhalten Sie Bauzeichnungen des Gesamtentwurfs in den Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Sie sehen die Grundrisse vom Kellergeschoss sowie Erd- und Dachgeschoss. Zudem beinhaltet diese Planungsphase den amtlichen Lageplan und Abstandsflächenplan, die Wohnflächenberechnung und die Berechnung des Bruttorauminhaltes sowie die Statik. Zudem erfolgt die Kostenberechnung des Bauvorhabens: Der Architekt ermittelt sein Honorar sowie das des Statikers.

Welche Tätigkeiten übernimmt der Architekt in der Genehmigungsplanung?

Das Erarbeiten der Unterlagen für die notwendigen Baugenehmigungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das Verhandeln mit der zuständigen Baubehörde erfolgt in der Genehmigungsplanungsphase. Der Architekt stellt für Sie sämtliche Unterlagen zusammen, die Sie für den Bauantrag benötigen. Neben den Zeichnungen aus der vorangegangenen Entwurfsplanungsphase, Baubeschreibung und Lageplan, gehören hierzu die notwendigen Formulare, der Abstandsflächenplan sowie eventuell benötigte Ausnahmegenehmigungen.

Wie erfolgt die Ausführungsplanung mit Architekt?

Grob geschätzt beträgt das Gesamthonorar bei einer Vollbeauftragung zehn Prozent der Kosten für das Gebäude.
In der Entwurfsplanungsphase erledigt der Architekt alle erforderlichen Zeichnungen unter Berücksichtigung diverser Anforderungen. © ronstik / istockphoto.com

Auf der Grundlage der ersten vier Leistungsphasen bereitet der Architekt in der nächsten Phase die Ausführung Ihres Bauvorhabens im Detail vor. Hierbei bezieht er alle Projektbeteiligten mit ein. Zur Ausführungsplanungsphase zählt das Durcharbeiten der Resultate aus den ersten vier Leistungsphasen bis hin zu einer ausführungsreifen Lösung. Sie erhalten außerdem eine detaillierte Zeichnung Ihres Hauses im Maßstab 1:50 bis 1:1. Den ausführenden Unternehmen stellt der Architekt diese Pläne ebenfalls zur Verfügung. Sollten für Ihr Bauvorhaben Detailplanungen notwendig sein – zum Beispiel spezielle Konstruktionen oder Wandanschlüsse –, so sind sie in dieser Leistungsphase ebenfalls enthalten.

Wie bereitet der Architekt die Bauvergabe vor?

Übertragen Sie einem Architekt die Bauleitung, sind seine Aufgaben in der darauffolgenden Leistungsphase die Vorbereitung der Vergabe von Arbeiten an ausführende Bau- und Handwerksunternehmen. Ihr Architekt ermittelt sämtliche Massen wie Aushub, Kubikmeter Mauerwerk, Dachfläche und Fenster. Außerdem erstellt der Architekt ein sogenanntes Raumbuch. Darin steht, in welchem Raum wie viele Steckdosen oder Lichtschalter vorhanden sind.

Wie erfolgt die Bauvergabe mit Architekt?

Die Vergabe der Leistungen an Handwerksunternehmen gemäß der Leistungsbeschreibung ist Gegenstand der nächsten Phase. In dieser stellt der Architekt die Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche zusammen, holt Angebote für die einzelnen Teilleistungen ein, verhandelt mit Handwerkern und stellt die Preise zusammen. Falls nötig, führt der Architekt in dieser Leistungsphase auch Vor-Ort-Begehungen mit den Handwerkern durch.

Objektüberwachung und Bauleitung: Welche Aufgaben hat der Architekt beim Bau?

Der Überwachung der Baustelle kommt eine besondere Bedeutung zu. Der Architekt achtet in dieser Leistungsphase auf die Einhaltung der Baugenehmigung, der Ausführungspläne, der Leistungsbeschreibungen und des Zeitplans. Weitere wichtige Leistungen sind das Führen eines Bautagebuchs, die Koordinierung der Handwerker und die Abnahme der ausgeführten Arbeiten inklusive Kostenkontrolle und Feststellung eventueller Mängel. Nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens erhalten Sie von Ihrem Architekten die Dokumentationen, Bedienungsanleitungen und Gewährleistungszertifikate.

Objektbetreuung durch Architekt: Welche Leistungen erfolgen nach Fertigstellung des Baus?

Wenn Ihr Haus fertiggestellt und Sie längst eingezogen sind, nimmt der Architekt in der Objektbetreuungsphase eine Begehung vor, um Mängel festzustellen. Diese erfolgt vor Ablauf der Verjährungsfristen. Konnte er dabei Mängel feststellen, so veranlasst er deren Beseitigung.



Architekt für das Gesamtprojekt oder für einzelne Leistungsphasen?

Das liegt grundsätzlich natürlich ganz beim Kunden. Erhält ein Architekt sämtliche Aufgaben, entsteht ein Vollarchitekturauftrag. Allerdings kann sich ein Vorgehen in kleinen Schritten mit Teilaufträgen auch bezahlt machen.

Bei zentralen Fragen wie „Darf ich auf dem Grundstück überhaupt mein Traumhaus bauen?“ macht es Sinn, einen Architekten zu beauftragen und ihn aufzufordern, eine Bauvoranfrage zu stellen. Sollte diese negativ ausfallen, benötigen Sie wahrscheinlich keine weitere Architektenleistung. Das gilt außerdem für den möglichen Fall, dass Ihr Haus während der fortlaufenden Planung deutlich teurer wird, als zuvor geplant. Einen Vollarchitekturauftrag könnten Sie nun zwar auch kündigen, müssten aber teuer dafür bezahlen. Schließlich kann ein Architekt für nicht ausgeführte, aber vertraglich geplante Leistungen auf einen Großteil seines Honorars pochen.

Muss ich als Bauherr alle Leistungsphasen beauftragen?

Ein Bauherr muss nicht alle Leistungsphasen beauftragen. Eine stufenweise Beauftragung des Architekten ermöglicht eine Kündigung des Auftrags, ohne eine hohe für nicht mehr gewünschte und vom Architekten nicht erbrachte Leistungen zahlen zu müssen.

Mängelhaftung: Was bedeutet das Teilabnahmerecht des Architekten für private Bauherren?

Wenn der Architekt sämtliche Leistungen nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI – mehr dazu im folgenden Abschnitt) übernommen hat, also auch die Objektbetreuung (Leistungsphase 9), kann er auf ein Recht auf Teilabnahme bauen. Mit diesem Recht kann der Architekt bereits nach der Abnahme der Handwerkerleistungen fordern, dass auch seine bisherigen Leistungen abgenommen werden.

UNSER TIPP:
Private Bauherren sollten vor Ablauf der Gewährleistungsfristen einen unabhängigen Sachverständigen für die Baubegehung beauftragen, um rechtzeitig alle Mängel zu entdecken.

Was kostet ein Architekt?

Das Honorar eines Architekten ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, Fassung von 2013) geregelt. Der Verdienst eines Architekten kann mit Hilfe der Honorartabelle in der HOAI ermittelt wird. Zwei Faktoren sind entscheidend:

  1. der Umfang des anstehenden Bauprojekts, aus dem sich die Honorarzonen I-V ableiten
  2. die Höhe der anrechenbaren Kosten

Bei den Honorarzonen entspricht Zone I etwa dem Schwierigkeitsgrad einer Lagerhalle, Zone III oder IV dem eines Einfamilienhauses und Zone V dem eines physikalischen Instituts. Innerhalb dieser Zonen wird der Honorarsatz je nach zusätzlichen Aufwandskriterien von Mindest- bis Höchstsatz eingestuft.

Grob geschätzt beträgt das Gesamthonorar bei einer Vollbeauftragung zehn Prozent der Kosten für das Gebäude. Bei einer Teilbeauftragung mit einzelnen Leistungsphasen kommen natürlich nur die entsprechenden Anteile vom Gesamthonorar zum Tragen.

Was ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)?

Die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen (HOAI) ist ausschlaggebend für die Ermittlung des Architekten- und Ingenieurshonorars. Hier existieren sogenannte Honorartafeln. Sie geben darüber Aufschluss, wie hoch der Architekt das Honorar unter Berücksichtigung der anrechenbaren Baukosten für die jeweilige Honorarzone ansetzt. Die Honorarzone bewertet die Planungsschwierigkeit des jeweiligen Bauprojektes: Ein Projekt der Honorarzone I ist weniger aufwendig als ein Projekt der Honorarstufe V. Die Honorarsätze einer jeden Honorarstufe sind nicht festgeschrieben, sondern enthalten einen Höchst- und einen Mindestsatz. Wie viel Ihr Architekt an Honorar verlangen darf, hängt davon ab, was Sie mit ihm im Architektenvertrag vereinbart haben. Üblicherweise verlangt der Architekt den sich aus der Tabelle ergebenden Mittelwert.

Den vollen Betrag, der sich aus der Honorartabelle ergibt, darf der Architekt nur dann berechnen, wenn Sie ihn mit allen oben genannten Leistungsphasen beauftragt haben. Hat er nur einzelne Leistungsphasen erbracht, beläuft sich das Honorar auf einen prozentualen Anteil.

Verdient der Architekt mehr, wenn der Bau teurer wird?

Grundsätzlich gilt: Je teurer der Bau ist, desto mehr verdient der Architekt – zumindest, wenn es sich um einen Vollarchitekturauftrag handelt. Hier hilft die Kalkulation von etwa zehn Prozent der Kosten des gesamten Baus, die an den Architekten fließen. Dementsprechend lässt sich aus Sicht des Architekten mit der Planung eines Einkaufszentrums oder eines Stadions mehr Gehalt verdienen als mit dem Entwurf eines einfachen Hauses.

Ist ein vom Architekten geplantes Haus nicht immer teurer?

Das muss nicht zwangsläufig so sein, wie Architekt Thomas Drexel in einem seiner Bücher bestätigt. Dort zeigt er zahlreiche Architekten-Häuser unter 125.000 Euro. Besonders durch Eigenleistungen können Bauherrn jede Menge Geld sparen:  Bis zu 16.000 Euro kann nach einer Untersuchung der Architektenkammer Sachsen-Anhalt derjenige sparen, der sein Haus selber mauert. Andere Posten wie das Verlegen von Böden (2000 Euro) schlagen mit geringeren Summen zu Buche. Das bedeutet: Wer handwerklich nicht begabt ist oder keine Zeit für den Hausbau aufbringen kann, muss tiefer in die Tasche greifen. Ein einfaches Architektenhaus kann dann schon mal 200.000 Euro und mehr kosten.



Fazit

In aller Regel ist der Bau eines Hauses die größte Investition, die man im Leben tätigt. Daher kann es durchaus Sinn machen, einen Architekt mit den Leistungen zu beauftragen. Wenngleich die Architektenkosten hoch erscheinen, so können Sie mit einem Architekt jedoch viel Zeit, Aufwand und noch höhere Kosten sparen. Der Architekt ist in der Lage, Fehler frühzeitig zu erkennen, und kann entsprechend gegensteuern. Der Architekt nimmt Ihnen als Bauherr sehr viele zeitintensive Aufgaben ab – wie zum Beispiel die Überwachung des Baufortschrittes und die Koordination der Handwerker. Architekten in Ihrer Region können Sie über unser Branchenverzeichnis suchen oder über das Anfrageformular unverbindlich kontaktieren.

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