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Hausverkauf

Hausverkauf Unterlagen: Welche Dokumente benötigt man für den Hausverkauf?

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 28. September 2022
Lesedauer: 10 Minuten
© djedzura / istockphoto.com

Für einen Hausverkauf müssen Sie diverse Unterlagen zusammenstellen. Liegen Ihnen diese noch nicht vor, müssen sie bei den entsprechenden Stellen angefordert werden. Sie möchten wissen, welche Unterlagen Sie für den Verkauf einer Immobilie benötigen und wo Sie diese erhalten? Wir helfen weiter!

Alles auf einen Blick:

  • Für den Hausverkauf brauchen Sie unter anderem einen Grundbuchauszug sowie eine Flurkarte. Ein Energieausweis muss ebenfalls erstellt werden.
  • Sind das Haus oder die Wohnung aktuell vermietet, müssen auch Miet- und Pachtverträge zusammengestellt werden.
  • Ein Grundriss ist für den Hausverkauf nicht zwingend notwendig, aber förderlich. Genau wie eine Aufstellung der Modernisierungsmaßnahmen.
  • Um einen Kaufvertrag zu erstellen und den Immobilienkauf im Grundbuch eintragen zu lassen, sind Notare notwendig. Auch für den Notartermin werden noch einmal bestimmte Unterlagen benötigt.
  • Wir bieten Ihnen verschiedene Checklisten an, mit deren Hilfe Sie den Hausverkauf ganz einfach strukturieren können.

Hausverkauf: Das sind die wichtigsten Unterlagen!

Die notwendigen Dokumente, die Sie brauchen, wenn Sie ein Haus verkaufen möchten, müssen an verschiedenen Stellen eingeholt werden. Einen Teil brauchen Sie nur für die Vermarktung, einen anderen direkt für den Verkauf beziehungsweise den Termin beim Notar.

Welche Unterlagen brauche ich für die Vermarktung meiner Immobilie?

  • Grundbuchauszug
    Der Grundbuchauszug ist Teil der wichtigsten Unterlagen. Er enthält alle relevanten Daten bezüglich des zu verkaufenden Grundstücks, auch die eingetragenen Grundschulden. Er kann gegen eine Gebühr bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Grundbuchamt beantragt werden. Normalerweise haben Sie diesen aber bereits erhalten, als Sie das Gebäude gekauft haben – in Kopie vom Notar.
Schon gewusst?
Ein aktueller Grundbuchauszug gehört zu den elementaren Bestandteilen eines notariellen Kaufvertrags. Nach der Eintragung ins Grundbuch durch den Notar geht den Käufern ein neuer Grundbuchauszug zu.
  • Grundriss
    Pflicht ist ein Grundriss nicht für den Verkäufer im Rahmen des Hausverkaufs. Jedoch ist er oft ein entscheidendes Verkaufsargument für potenzielle Käufer, sodass er nicht fehlen sollte. Wenn es zu Ihrem Haus keinen offiziellen Grundriss gibt, können Sie diesen auch selbst erstellen, indem Sie alles gründlich ausmessen. Oder Sie beauftragen einen Architekten damit.
Maklerin zeigt Grundriss eines Hauses auf einem Tablet beim Immobilienverkauf
© kzenon / istockphoto.com
  • Flurkarte
    Aus der Flurkarte beziehungsweise dem amtlichen Lageplan gehen unter anderem die Grundstücksgrenzen sowie Angaben zu den Nachbargrundstücken hervor. Die Flurkarte können Sie gegen eine Gebühr beim Katasteramt beantragen.
  • Energieausweis
    Um mit dem Verkauf starten zu können, benötigen Sie zudem einen gültigen Energieausweis. Je nach Art und Alter des Hauses kann es sich dabei um einen Verbrauchsausweis oder um einen Bedarfsausweis handeln. Der Energieausweis wird entweder von Experten erstellt oder kann in manchen Fällen auch online selbst erstellt werden.
Achtung:
Seit 2014 ist der Energieausweis fast immer verpflichtend, wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten. Fehlt der Energieausweis im Rahmen des Verkaufs, kann dies eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen. Die Bußgelder sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.
  • Wohnflächenberechnung
    Für den Verkauf ist es notwendig, eine exakte Wohnflächenberechnung anzugeben. Andernfalls kann eine Schadensersatzforderung auf Sie zukommen. Wie Sie die Wohnfläche berechnen, geht aus der Wohnflächenverordnung hervor.
  • Baubeschreibung
    Das Bauordnungsamt der Gemeinde, in der sich das zu verkaufende Haus befindet, archiviert eine sogenannte Bauakte. Darin sind unter anderem die Baupläne, eine Baubeschreibung sowie die Baugenehmigungsurkunde enthalten. Fordern Sie die Baubeschreibung zu Verkaufszwecken an. Es gibt allerdings keine verbindlichen Regeln, welche Inhalte eine Baubeschreibung enthalten muss.

Welche zusätzlichen Dokumente erleichtern den Verkauf einer Immobilie?

  • Immobilien Exposé
    Das Exposé ist sozusagen der Steckbrief Ihrer Immobilie, der an potenzielle Interessenten übergeben wird. Aus diesem Exposé gehen unter anderem Angaben über die Wohnfläche, über bestehende Besonderheiten oder über die Lage des Hauses hervor. Zudem sollte ein gutes Exposé zahlreiche aussagekräftige Fotos enthalten, die sowohl den Innen- als auch den Außenbereich der Immobilie darstellen.

    Entscheiden Sie sich für die Zusammenarbeit mit Maklern, werden diese das Exposé erstellen – was vorteilhaft ist, da sich der Experte damit auskennt. Möchten Sie die Immobilie selbst verkaufen, kann es sich lohnen, ein professionelles Exposé erstellen zu lassen, um das Kaufinteresse bei möglichst vielen Menschen zu fördern.
  • Wertgutachten
    Das Wertgutachten gibt an, wie hoch der Wert der zu verkaufenden Immobilie ist. Ein solches Wertgutachten ist nicht verpflichtend. Sie können also den Verkaufspreis Ihres Hauses selbst bestimmen, sollten jedoch realistisch bleiben. Der Vorteil eines offiziellen Wertgutachtens besteht darin, dass diesem von potenziellen Interessenten eher Glauben geschenkt wird.

    Ein sehr einfaches Wertgutachten können Sie durch die Eingabe verschiedener wichtiger Daten in einem Onlinerechner selbst erstellen, sodass nur geringe Kosten entstehen. Arbeiten Sie mit Maklern zusammen, werden diese in der Regel das Wertgutachten erstellen. Extrakosten kommen dann nicht auf Sie zu, denn das ist bereits in der Maklerprovision enthalten.

    Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, das Wertgutachten durch Architekten, Bauunternehmer oder Gutachter erstellen zu lassen. Mit ein paar hundert Euro müssen Sie da aber auf jeden Fall rechnen, bei einer Immobilie, die viel wert ist, können schon auch mal mehrere tausend Euro zusammenkommen.
  • Modernisierungsbelege
    Wurden in der Vergangenheit Renovierungen, Modernisierungen oder Sanierungen durchgeführt, sollten die entsprechenden Belege und Dokumente und alle damit zusammenhängenden Unterlagen von den Verkäufern vorgezeigt werden können, denn dies schafft Glaubwürdigkeit.
Unser Tipp:
Gibt es keine Belege, weil Sie die Baumaßnahmen beispielsweise selbst durchgeführt haben, erstellen Sie am besten eine Liste mit den genauen Arbeiten sowie deren Datum.
  • Informationen zu bestehenden Miet- und Pachtverträgen
    Ist die Immobilie derzeit vermietet oder verpachtet, sollte der Käufer hierüber unbedingt informiert werden. Eine exakte Aufstellung aller Mieter und Pächter beziehungsweise die Übergabe der Verträge ist an dieser Stelle nicht notwendig und auch gar nicht sinnvoll – schon allein aus Datenschutzgründen.

    Alle erforderlichen Dokumente sollten für den Besichtigungstermin sortiert werden, um sie potenziellen Käufern zu präsentieren. Je ordentlicher Sie als Verkäufer die erforderlichen Unterlagen aufbewahren, desto besser wird der Eindruck sein, den Sie hinterlassen. Außerdem können Sie jederzeit nachschauen, wenn Sie eine Frage nicht aus dem Kopf beantworten können. Zu empfehlen ist auch, einen Nachweis über die laufenden Kosten zusammen mit den wichtigen Dokumenten bereitzuhalten. Gute Makler erinnern Sie auch noch einmal an alles, was den Hausverkauf erleichtert.


Welche Unterlagen benötige ich als Verkäufer für den Notartermin?

Sie brauchen als Verkäufer für den Hausverkauf und den dazugehörigen Kaufvertrag immer die Hilfe von Notaren, denn diese müssen den offiziellen Kaufvertrag entwerfen und ihn beurkunden. Das bedeutet: Ohne Notar ist der Kauf oder Verkauf eines Hauses nicht rechtsgültig. Sie brauchen zusätzlich zu den oben genannten relevanten Unterlagen für den Notartermin:

  • gültiges Ausweisdokument (Pflicht)
    Notare müssen eindeutig die Identitäten aller Käufer und Verkäufer klären können. Deshalb sind der Personalausweis oder der Reisepass zwingend im Original vorzulegen.
  • Erbschein
    In einem Erbfall kann es passieren, dass die Hinterbliebenen das Haus schon verkaufen möchten, bevor sie offiziell im Grundbuch als Erben eingetragen sind. In diesem Fall muss der Erbschein durch den Verkäufer vorgelegt werden. Dieser wird beim Amtsgericht beantragt.
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
    Das Baulastenverzeichnis wird durch das für den Ort der Immobilie zuständige Bauamt geführt und muss bei diesem beantragt werden, manchmal sind auch die Grundbuchämter zuständig – je nach Bundesland. Sie finden hier alle Verpflichtungen gegenüber einer Behörde, die sozusagen auf einem Grundstück lasten, wie zum Beispiel das Wegerecht durch Nachbarn. Das Baulastenverzeichnis zeigt auf, was zu dulden oder was zu unterlassen ist.
  • letzter Grundsteuerbescheid
    Als Eigentümer einer Immobilie wird Ihnen durch die Stadt oder Gemeinde einmal pro Jahr ein Grundsteuerbescheid erstellt.
  • eine Auflistung der Gegenstände, die die Verkäufer den Käufern im Rahmen des Immoblienkaufs überlassen Bleiben zum Beispiel Einrichtungsgegenstände wie die Küche oder eine Werkstatt auch nach dem Verkauf im Haus, dann macht es Sinn, diese genau aufzulisten und den jeweiligen Wert festzulegen.
  • Nachweise über eventuelle Löschungen von Lasten im Grundbuch
    Haben Sie einen Finanzierungsvertrag für die Immobilie bereits getilgt, erfolgt die Löschung aus dem Grundbuch. Diese Löschungsbescheinigung fügen Sie den Unterlagen für den Notar bei.
  • Versicherungsunterlagen zur Gebäudeversicherung
    Die Gebäudeversicherung ist essenziell. Deshalb benötigt der Notar einen entsprechenden Nachweis.
Ist die Gebäudeversicherung Pflicht?
Bis 1994 war eine Feuerversicherung Pflicht für Immobilienbesitzer. Seitdem ist es Hausbesitzern freigestellt, ob Sie eine Gebäudeversicherung, die nicht nur Feuer, sondern auch andere Schäden einschließt, abschließen möchten. Bei einem Hauskauf allerdings kann diese Versicherungsform zur Pflichtversicherung werden. Nämlich dann, wenn eine Finanzierung notwendig ist. Da das Gebäude als Sicherheit für den Kredit gilt, ist die Gebäudeversicherung für die finanzierende Bank oft eine Voraussetzung.
  • Teilungserklärung
    Handelt es sich bei der verkauften Immobilie nicht um ein Haus, sondern um eine Eigentumswohnung, muss dem Notar zudem die sogenannte Teilungserklärung vorliegen.

    Es ist möglich, dass Notare noch weitere Unterlagen wie zum Beispiel Baugenehmigungen oder den früheren Kaufvertrag benötigen. Sprechen Sie dies bitte im Vorfeld ab, damit es nicht am Notartermin zu unliebsamen Überraschungen kommt. Denn mit fehlenden Unterlagen kann die Beurkundung nicht stattfinden und Sie brauchen für den Hauskauf einen neuen Notartermin.
  • eine Auflistung der Gegenstände, die die Verkäufer den Käufern im Rahmen des Immoblienkaufs überlassen
    Bleiben zum Beispiel Einrichtungsgegenstände wir die Küche oder eine Werkstatt auch nach dem Verkauf im Haus, dann macht es Sinn, diese genau aufzulisten und den jeweiligen Wert festzulegen.


Welche Unterlagen benötige ich als Käufer für den Notartermin?

Als Käufer brauchen Sie nicht viel für den eigentlichen Immobilienkauf. Wichtig ist ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über die Zahlungsfähigkeit, zum Beispiel eine Genehmigung des Kredites durch die Bank. 

Welche Unterlagen bekommen Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags?

  • Miet- und Pachtverträge sowie Verwaltungsvertrag
    Wird die Immobilie vermietet oder verpachtet, sollten dem Käufer nunmehr alle Miet- und Pachtverträge übergeben werden.

    Wurde die Immobilie bislang durch einen Verwalter betreut, sollte dem Käufer auch der entsprechende Verwaltervertrag überreicht werden.
  • Versicherungspolicen
    Zumindest die Gebäudeversicherung geht nach dem Kauf der Immobilie automatisch an den Käufer über, damit keine versicherungsfreien Zeiten entstehen. Der Käufer kann den Vertrag jedoch innerhalb eines Monats kündigen und eine neue Versicherung abschließen.
  • Gebrauchsanleitungen, Garantiebescheinigungen und Wartungsverträge
    Zahlreiche technische Geräte im Haushalt müssen regelmäßig gewartet werden. Bestehende Wartungsverträge sollten daher überreicht werden. Dies gilt zudem für Gebrauchsanleitungen und Garantiebescheinigungen, zum Beispiel für die Heizung.

Wenn Sie einen Makler beauftragt haben, wird dieser Sie daran erinnern und Ihnen eventuell auch noch weitere Tipps geben, wie Sie den Hausverkauf bis zum Ende hin reibungslos über die Bühne bringen.

Benötigte Unterlagen [3 Checklisten für einen reibungslosen Immobilienverkauf]

Checkliste mit benötigten Unterlagen für einen Immobilienverkauf
Benötigte Unterlagen für einen Hausverkauf © Bauunternehmen.org
Benötigte Unterlagen von Käufer und Verkäufer für den Notartermin beim Hausverkauf
Benötigte Unterlagen für den Notartermin beim Hausverkauf © Bauunternehmen.org
Zu übergebende Unterlagen beim Immobilienverkauf nach dem Notartermin
Zu übergebende Unterlagen beim Hausverkauf nach dem Notartermin © Bauunternehmen.org

Wo bekomme ich die Unterlagen für den Immobilienverkauf her?

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung darüber, wo die wichtigsten Hausverkaufsunterlagen beantragt werden können:

UnterlagenStelle für die Beantragung
aktueller GrundbuchauszugBeantragung entweder beim Grundbuchamt, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet oder über den Notar
FlurkarteBeantragung beim Katasteramt
EnergieausweisZugelassene Experten
TeilungserklärungBeantragung beim Grundbuchamt
GrundrissKann selbst erstellt oder bei Architekten oder Raumplanern beauftragt werden
BaubeschreibungBeantragung beim Bauamt oder beim Bauträger


Fazit

Zu den wichtigsten Hausverkaufsunterlagen gehören beispielsweise der Grundbuchauszug, ein Exposé, der Energieausweis sowie bestehende Miet- und Pachtverträge. Sämtliche Unterlagen sollten gut sortiert und sorgfältig zusammengestellt und ein Teil der Unterlagen sollte nach dem Verkauf an die neuen Eigentümer übergeben werden.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.